Frage von Rolf B. • 02.11.2009
Frage an Steffen Kampeter von Rolf B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kampeter,
inwieweit wird der Sozialausgleich, der nicht innerhalb des Systems (gesetzl. Krankenversicherung), sondern außerhalb des Systems über Steuerausgleich geregelt wird, Mehrwertsteuer- und Kartellprivilegien der gesetzlichen Krankenversicherung nach EU-Recht tangieren?
HInweis: Die Beiträge der Versicherten sollen zukünftig in der Höhe einkommensunabhängig erhoben werden. Der Ausgleich soll durch Individualzuschüsse aus Steuermitteln erfolgen.
Viele Grüße
Rolf Breuker
Antwort ausstehend von Steffen Kampeter CDU