Sehr geehrte Frau Seemann, wie ist Ihre Haltung als MdLT des Enzkreises bei der Prüfung eines AfD-Verbots durch die Landesregierung und die Einbringung dieses Themas in den Bundesrat?
Sehr geehrte Frau Seemann, wie ist Ihre Haltung als Mitglied des baden-württembergischen Landtags des Enzkreises zum Thema 'Prüfung eines AfD-Verbots' durch die Landesregierung und die Einbringung dieses Themas durch die Landesregierung in den Bundesrat?
Haben Sie diesbezüglich bereits etwas unternommen oder werden dies in naher Zukunft noch tun?
Mit freundlichen Grüßen
christiane w.
Sehr geehrte Frau W.,
unsere Demokratie lebt von engagierten Bürger*innen. Deswegen möchte ich mich für Ihre Frage sehr herzlich bedanken, die ich Ihnen mit etwas Verzögerung gerne beantworte.
Meine Haltung zur AfD ist als Demokratin und Antifaschistin klar: Rechte und rechtsradikale Parteien müssen wir in unseren Parlamenten nicht uneingeschränkt dulden. Unsere Demokratie hat nicht zu Unrecht ein scharfes Schwert gegen diese Art von Extremismus; das Parteienverbotsverfahren. Dieses unterstütze ich im Fall der AfD grundsätzlich.
Denn dass sich die Partei gegen demokratische und freiheitliche Grundrechte stellt, belastet unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Für mich als Landtagsabgeordnete aber auch Gemeinderätin ist es ein zentrales Anliegen, die AfD im politischen Wettbewerb inhaltlich zu stellen, um zu verhindern, dass sie jemals in Regierungsverantwortung kommt.
Die Gefahr, die von der AfD ausgeht, halte ich persönlich für ausreichend groß, um ein solches Verfahren anzustrengen. Anders als die NPD, deren Verbot das Bundesverfassungsgericht 2017 nicht beschied, weil man sie für zu unbedeutend hielt, zeigt die AfD klare Machtansprüche. Sie will stärkste Kraft werden und das System verändern. In verschiedenen Wahlen auf kommunaler aber auch Landesebene hat sie ihr „Potential“ schon gezeigt.
Ein Verbotsverfahren ist als letztes Mittel des Staates anzusehen, um sich vor der Aushöhlung der Demokratie zu schützen. Es handelt es sich bei einem Parteienverbot um einen Eingriff in den Kernbereich unserer demokratischen Verfassungsordnung, die Parteien als zentrale Akteure vorsieht. Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.
Aus meiner Sicht ist hier die Vorarbeit und Bewertung durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder zentral. Derzeit wird die AfD auf Ebene des Bundes sowie auf Ebene ihres baden-württembergischen Landesverbandes durch die zuständigen Verfassungsschutzämter lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Die Verfassungsschutzämter sind noch im laufenden Prüfungsverfahren.
Erst auf der Grundlage einer Bewertung durch die Verfassungsschutzämter kann eine politische Entscheidung durch die antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) getroffen werden, ein gegen die AfD gerichtetes Parteienverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Konkrete Schritte habe ich bisher nicht unternommen – ich verlasse mich auf das Prozedere, das ich Ihnen weiter oben beschrieben habe. Derweil setze ich mich in meiner täglichen Arbeit als Abgeordnete und im Alltag gegen jede Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung ein und werbe für unsere parlamentarische Demokratie. Dies tue ich bspw., indem ich fast täglich mit Menschen ins Gespräch gehe und sie über meine Arbeit als Abgeordnete informiere sowie mir ihre Standpunkte und Sorgen anhöre.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Seemann