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Stefan Wagner
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Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Stefan Wagner von Jan-Peter H. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zu einem Rauchverbot in Gaststätten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heise,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Als Ihr Abgeordneter können Sie versichert sein, dass ich mich vehement für ein Rauchverbot in allen Gaststätten einsetzen werde. Schon als Bezirksverordneter habe ich im März in dieser Hinsicht eine Anfrage gestrartet, um zu erfahren, wie die Gaststätten die freiwillige Selbstverpflichtung bisher umgesetzt haben. Die Antwort gibt einen deutlichen Hinweis, dass es dringend einer gesetzlichen verbindlichen Regelung bedarf, da die Gaststätten die Selbstverpflichtung tatsächlich nicht umsetzen; dies sehe ich auch selbst und Sie auch bei jedem Besuch in einem Lokal. Ich gebe Ihnen die Anfrage mit der wenig unterstützenden Antwort des zuständigen FDP-Stadtrates gerne zur Kenntnis. Auch für weitere Rückfragen können Sie sich an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wagner

Schriftliche Anfrage Nr. 863/2 des Bezirksverordneten Wagner, Stefan, Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.03.2006 fällig am 20.04.2006

Wo sind die rauchfreien Gaststätten?

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was genau besagt und umfasst die freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zur Einrichtung von Nichtraucherbereichen in Gaststätten?

2. Welche (ggf. politischen oder rechtlichen) Möglichkeiten hat das Bezirksamt (z. B. durch das Wirtschafts-, Lebensmittelaufsichts-, Gesundheits- und/oder Ordnungsamt) auf die Einhaltung dieser Vereinbarung hinzuwirken?

3. Sind den o. g. Ämtern bei Kontrollbesuchen schon Gaststätten aufgefallen, die zu-sätzliche Nichtraucherbereiche für ihre Besucher/innen seit dem 1. März 2006 ausgewiesen haben? Wenn ja, welche?

4. Welche Gaststätten in Charlottenburg-Wilmersdorf sind generell rauchfrei?

5. Wie steht das Bezirksamt zu gesetzlichen Nichtraucherschutzregelungen, wie sie in anderen Ländern (z. B. Italien, Irland und Spanien) schon erfolgreich umgesetzt wurden?

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Antwort des Bezirksamtes
Die o. a. Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1:
Die freiwillige Vereinbarung hat zum Ziel, das die Gaststättenbranche innerhalb einer bestimmten Frist das Angebot von Nichtraucherbereichen deutlich ausweitet, so dass ein generelles gesetzliches Rauchverbot nicht erforderlich wird.

Die Bedürfnisse der Nichtraucher sollen durch die Zielvereinbarung stärker berücksichtigt werden, und zwar ohne die befürchteten wirtschaftlichen Einbußen, die ein gesetzliches Rauchverbot für die Gaststättenbranche bedeuten würde.

So hat der Gastwirt darauf zu achten, dass schon am Eingang seines Betriebes aber auch im Betrieb deutlich erkennbar ist, ob und wo Nichtraucherplätze vorhanden sind.

Die Dehoga hat diesbezüglich einen Aufkleber entwickelt und unter www.dehoga.de kann der Gastwirt sich weitere Anregungen holen.

Folgende Eckpunkte beinhaltet die Zielvereinbarung:

Betroffen von der Zielvereinbarung sind alle Betriebe , die regelmäßig Speisen und über 75 qm Gastfläche bzw. über 40 Sitzplätze anbieten.
(Kleinbetriebe, deren Sortiment beschränkt ist z.B. auf Snacks, Gebäck oder belegte Brötchen sind von der Vereinbarung ausgenommen worden.)

Bis zum 1.03.2006 sollen mindestens 30 % aller betroffenen Speisebetriebe mindestens 30 % ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten.

Bis zum 01.03.2007 sollen dann mindestens 60% aller Speisebetriebe mindestens 40 % ihres Platzangebotes und bis zum 01.03.2008 mindestens 90 % aller Speisebetriebe mindestens 50 % ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten.

Zu 2:
Da es sich um eine freiwillige Zielvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Dehoga handelt , gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten für das Bezirksamt.
Natürlich wird jeder Kontakt zur Dehoga genutzt, auf eine erfolgreiche Umsetzung der Zielvereinbarung nicht zuletzt auch im Interesse der Mitglieder der Dehoga zu drängen.

Zu 3:
Nein.

Zu 4:
Hierüber besteht keine Kenntnis, da Einzelprüfungen aufgrund der Vielzahl der Gaststätten im Bezirk nicht möglich sind. Allerdings führt der Berliner Hotel- und Gaststättenverband bei seinen Mitgliedern zur Zeit eine interne Umfrage durch. Erste Zwischenauswertungen scheinen zu bestätigen, dass die erste Etappe der Zielvereinbarung erreicht wurde. Sobald ein abschließendes Ergebnis vorliegt, soll auf der Internetseite des DEHOGA-Bundesverbandes auch ersichtlich werden, welche Betriebe sich in welchem Umfang beteiligen.

Zu 5:
Das Bezirksamt hält das Vorgehen des Fachverbandes für sinnvoll und unterstützt die Initiative. Wichtig ist, dass die betroffene Branche die Vorteile der freiwilligen Bereitschaft, Nichtraucherbereiche einzurichten, erkennt und entsprechend handelt, da ansonsten eine gesetzliche Regelung auf europäischer Ebene droht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Skrodzki
Bezirksstadtrat