Frage an Stefan Urbat von Tabea S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Urbat,
Bürgerrechte werden ja großgeschrieben bei Piraten, und natürlich müssen die Bürgerrechte für alle Bürger gleichermaßen gelten. Tun sie aber nicht! Drei Beispiele:
(Art.3, Abs.2 GG: NIEMAND darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft,Religion etc. bevorzugt oder benachteiligt werden)
1. NUR Männer sind wehrpflichtig, Frauen nicht.
2. Die Quotenregelung besagt, daß in öffentlichen Einrichtungen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen. Sie gilt umgekehrt NICHT, z.B. in Kitas,Kindergärten und Grundschulen, wo oftmals mehr als 90% Frauen arbeiten.
3.Von der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten werden Männer ausgeschlossen, sie dürfen weder wählen noch gewählt werden.
Die Denkweise dahinter ist folgende: Weil vermutet wird (es bedarf keinerlei Nachweises!), daß eine Gruppe von Menschen (Frauen) allgemein, strukturell und scheinbar grundsätzlich benachteiligt wird, ist es legitim, Mitglieder der anderen Gruppe konkret, nachweislich und sogar per Gesetz zu benachteiligen. Rechtsstaatlich gesehen ein Unding: Bürgerrechte, Grundrechte, Menschenrechte gelten für jeden Einzelnen, siehe oben.: NIEMAND, keine einzige Person, darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
Wie ist hierzu Ihre persönliche Meinung und die Ihrer Partei?
Mit freundlichen Grüßen
Tabea Schüle
Sehr geehrte Frau Schüle,
wir PIRATEN haben mit Absicht in unserer Satzung streng geschlechtsneutrale Begriffe verwendet, wir nennen alle Mitglieder Piraten und unterscheiden hier nicht zwischen Männern und Frauen. Dass unser Frauenanteil recht niedrig ist, hat andere Gründe: der hohe Anteil von technisch-wissenschaftlich geprägten Akademikern bedingt als Folge gesellschaftlicher Realitäten in Deutschland zusammen mit der meist ohnehin etwas niedrigeren Bereitschaft von Frauen bei uns, in die Politik zu gehen, diesen niedrigen Frauenanteil.
Wir haben daher nichts Spezielles ausformuliert, weil wir Gleichberechtigung der Geschlechter als Selbstverständlichkeit im Sinne des von Ihnen zitierten Grundgesetzparagraphen betrachten.
Dass die Realität auch im Deutschland des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhundert anders aussieht, haben Sie richtig beschrieben:
1. zur einseitigen Wehrverpflichtung von Männern hatte ich schon in einer früheren Antwort etwas geschrieben. Hierzu möchte ich noch anmerken: von einer Wehrgerechtigkeit kann angesichts der geringen, überwiegend zufallsbedingten Heranziehung junger Männer dazu schon längst nicht mehr die Rede sein. Besser erschiene mir zudem eine allgemeine Dienstpflicht für alle jungen Menschen (also Männer und Frauen) von einem Jahr mit Wahlfreiheit, ob diejenige Person Wehrdienst oder eine Art Zivildienst machen möchte.
2. eine solche Quotenregelung für den öffentlichen Dienst zur Angleichung des Frauenanteils an den der Männer halte ich durchaus nicht für falsch. In der anderen Richtung wie z.B. bei Kindergärten wäre eine gleichartige Anwendung sicher auch denkbar und eher im Sinne dieses Gesetzes (wie auch im bisher praktizierten Stil lassen sich ohnehin nicht mehr Leute einstellen, als Anwärter da sind).
3. das Männer weder aktiv noch passiv bei Wahlen zu Gleichstellungs- beauftragten zugelassen sind, ist wohl Geschlechterkampfdenken, wie mir scheint. Vielleicht hat das früher mal einen Sinn gehabt, aber das kommt mir auch ein wenig überholt vor. Es ließe sich nur bei starkem Überwiegen von Männern im Wahlgremium evtl. noch rechtfertigen.
Hier muss ich auch wieder persönliche Überzeugungen einflechten, da wir solch spezielle Fragen in diesem Umfang noch nicht geklärt haben.
Die Diskriminierung von Frauen ist aber immer noch eine Tatsache. Allerdings ist auch eine Tatsache, dass nur Frauen wie Sie Kinder bekommen können und nicht Männer wie ich. Immerhin hat der Gesetzgeber diesen einen der Hauptgründe für unterschiedliche Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung dennoch als Beitragsfaktor beseitigt.
Dagegen profitieren viele skrupellose private Arbeitgeber immer noch von fehlender Transparenz bei Gehältern und benachteiligen Frauen in Deutschland in dieser Hinsicht weit mehr, als es in den meisten europäischen Ländern vorkommt. Anonyme Umfragen ergeben das regelmäßig. Das also ist nicht eingebildet (hatte ich auch schon in der genannten früheren Antwort geschrieben).
Statt zurück zu diskriminieren, wie Sie es offenbar (wohl zurecht) empfinden, wäre es eher angebracht, solchen verdeckteren Diskriminierungen entgegenzutreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Urbat