Sehen Sie nicht die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes, damit noch in diesem Jahr Fördermittel für die Wohnraumversorgung zur Verfügung gestellt, zumindest zugesagt werden können?
Sehr geehrter Herr Teufel, andere Bundesländer haben mittels Nachtragshaushalt die soziale Wohnraumförderung deutlich erhöht. Ihre Regierung verweist auf den anstehenden Doppelhaushalt. Wenn es denn dann überhaupt zu Bewilligungen kommt, so könnten in Folge frühestens im März/April 2025 die notwendigen Aufträge an die Bauwirtschaft (Handwerk und Mittelstand) erteilt werden. Dabei wäre es gerade für die Stimulierung der (Bau-) Wirtschaft und für eine vorausschauende Planung von Personal und Material wichtig, eine verlässliche Zusage (Aufträge) zu erhalten. Auch der, dringend benötigte Wohnraum, wird ansonsten viel später fertiggestellt. Wenn die Mittel aus welchen Gründen auch immer nicht in 2024 ausbezahlt werden können, so sollte doch wenigstens eine verlässliche und verbindliche Bewilligung erteilt werden. Nur so können alle handelnde Akteure sich um „Interimslösungen“ bis zur Auszahlung bemühen Das haben andere Bundesländer erkannt und handeln entsprechend. BaWü bisher nicht!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wohnraumförderung des Landes.
Bezahlbarer Wohnraum ist eine wichtige Grundlage für die soziale Stabilität in unserem Land. Die CDU-Fraktion hat sich daher im Rahmen der aktuellen Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 besonders dafür eingesetzt, dass die Landesmittel für die soziale Wohnraumförderung deutlich erhöht werden:
- Auf Initiative der CDU-Fraktion ist im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 eine Erhöhung der Ko-Finanzierung des Landes für die Wohnraumförderung von bisher 35 Prozent auf künftig 60 Prozent der Bundesmittel vorgesehen.
- Insgesamt stehen für die Wohnraumförderung in den Jahren 2025/2026 nun rd. 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung (nach 580 Mio. Euro im Jahr 2024).
Damit steigt die Wohnraumförderung des Landes auf ein Rekord-Niveau. In herausfordernden Zeiten setzt Baden-Württemberg ein richtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Aufstockung des Förderprogramms in Nordrhein-Westfalen im Wege einer Erhöhung der Darlehensmittel durch die NRW.Bank erfolgt, also über Mittel, die nicht Teil des Landeshaushalts sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Freundliche Grüße
Stefan Teufel MdL