Wieso haben sie der Wahlrechtsreform zugestimmt?
Wieso haben sie einem Wahlrecht, bei dem demokratisch gewählte Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen und der Bundestag völlig grundlos auf 630 begrenzt wird. Die im Grundgesetz festgeschriebene Anzahl beträgt 598. Ist Ihnen die Demokratie in Deutschland egal, da sie wegen der Sonderregelung ohnehin in den Bundestag einziehen?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihrer Frage zu diesem wichtigen Thema.
Ich muss Sie zuerst leider darauf hinweisen, dass die Soll-Größe des Bundestags tatsächlich nicht im Grundgesetz verankert ist, sondern im Bundeswahlgesetz. Dabei schwankte die Soll-Größe des Bundestages und die Anzahl der Wahlkreise in der Geschichte der Bundesrepublik zum Teil erheblich.
Ebenfalls ist es nicht richtig, dass ein Wahlkreis-Gewinner nicht mehr in den Bundestag einziehen wird. Die Mandate der Wahlkreisgewinner müssen in Zukunft durch eine ausreichende Anzahl von Zweitstimmen gedeckt sein. Dies dient der Deckelung der Mandate auf die angesprochen 630 Abgeordneten. Heute ist der Bundestag mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie. Ausschüsse und Arbeitsgruppe werden so groß, dass sie kaum noch arbeiten können. Deshalb musste die Anzahl der Abgeordneten gedeckelt werden.
Ich habe für diese Reform gestimmt, da so der Deutschen Bundestag wirklich verkleinert wird. Der Erfolg dabei ist, dass dies ohne eine Vergrößerung der Wahlkreise (durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise) geschieht. Ich selbst vertrete einen großen, ländlich geprägten Wahlkreis, in dem es bereits schwierig ist, mit allen Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu bleiben. Eine weitere Vergrößerung der Wahlkreise würde unsere Arbeit vor Ort sehr erschweren.
Ich hoffe, ich konnte ihre Frage ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seidler