Sehr geehrter Herr Seidler, wird DE Drittstaatler einreisen lassen, die mit Coronavac geimpft sind? Wenn ja, wann? Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen Luis Borten
Seit etwa 2 Jahren versucht meine Familie aus Brasilien mich in Deutschland zu besuchen. Alle sind doppelt geimpft – leider jedoch mit dem Impfstoff Coronavac. Für Deutschland sind sie also „geimpfte Ungeimpfte“, denn dieser Impfstoff ist hier noch immer nicht zugelassen. Das ist für mich unverständlich, denn andere europäische Länder wie die Niederlande oder Spanien ermöglichen die Einreise für Drittstaatenangehörige, die mit Coronavac geimpft wurden. Ich empfinde das als ungerecht. Die WHO erkennt die Wirksamkeit von Coronavac auch grundsätzlich an.
Als deutscher Staatsbürger, dessen Familie im Ausland lebt, hoffe ich, dass von den politischen Entscheidern auch an Menschen wie mich gedacht wird und es hier bald eine Perspektive zur Einreise von Drittstaatenangehörigen gibt.
Bitte ermöglichen Sie die Einreise von Drittstaatenangehörigen, auch wenn Coronavac nicht in Deutschland als Impfstoff zugelassen wurde!
Sehr geehrter Herr B.,
in der Bundesrepublik Deutschland werden nur Impfstoffe anerkannt, welche auf EU-Ebene zugelassen sind. Die Studienergebnisse Coronavac betreffend schwanken zwischen 50 Prozent Schutzwirkung vor schweren Verläufen und 90 Prozent und auch Kenntnisse zu Nebenwirkungen sind noch unvollständig. Darauf hat auch die WHO im Rahmen der Notzulassung hingewiesen. Bislang zeigt Coronavac eine geringere Wirksamkeit als andere in der EU eingesetzte Impfstoffe. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüft daher derzeit noch eine Zulassung des Impfstoffes in der EU. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist und Coronavac die EU-Zulassung erhält, werden auch Ihre Verwandten entsprechend als geimpft anerkannt werden und regulär einreisen können.
Ich halte es für sinnvoll, dass es innerhalb der EU eine einheitliche Regelung gibt, welche Impfstoffe zugelassen sind mit den entsprechenden Maßnahmen bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern. Weiterhin ist eine Einreise bsw. von Brasilien nach Deutschland möglich, sofern ein zwingender Grund sowie ein negativer PCR- oder Antigentest vorliegen. Ausnahmen gelten unter anderem auch für Verwandte der Kernfamilie oder in bestimmten Fällen auch für unverheiratete Partner.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seidler