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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von René W. •

Frage an Stefan Schwartze von René W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schwartze,

wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, wird der
Jugendschutz vor Verdampfungsgeräten mit der durch Studien nachgewiesenen
Schädlichkeit argumentiert. Ferner habe ich verstanden, dass diese Schädlichkeit
ausschließlich auf die Interpretation repräsentativer Studien der
geladenen Experten gestützt wird?

Wie erklären Sie sich die Diskrepanz der Einschätzung des Englischen
Gesundheitsministeriums, welche Verdampfungsgeräten eine 95% geringere
Schädlichkeit attestiert? Wer liegt denn nun richtig?
Offizielle Quelle: https://www.gov.uk/government/news/e-cigarettes-around-95-less-harmful-than-tobacco-estimates-landmark-review

Können Sie mit Sicherheit sagen, dass die vorgeladenen Experten, die
mutmaßlich direkt oder indirekt finanziell von einem Verbot von
Verdampfungsgeräten profitieren, objektiv beraten haben?

Meine Befürchtung: Ein Jugendschutz, der mit solch zweifelhafter
Faktenlage begründet wird, könnte postwendend gerichtlich kassiert
werden. Können Sie hier meine Bedenken zerstreuen?

Da ich selber an einem wirksamen Jugendschutz vor schädlichen Produkten
interessiert bin, wäre ein nicht haltbares Gesetz doch in niemandens
Interesse.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Mühen und Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
René Wulff (Wahlkreis Stuttgart)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wulff,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Januar 2016 zu der Thematik um das Abgabe- und Konsumverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige. Gerne beantworte ich im Folgenden Ihre konkreten Fragen.

Ihre Frage: Der Jugendschutz von Verdampfungsgeräten wird mit der durch Studien nachgewiesenen Schädlichkeit argumentiert. Wie erklären Sie sich die Diskrepanz der Einschätzung des Englischen Gesundheitsministeriums, welche Verdampfungsgeräten eine 95% geringere Schädlichkeit attestiert? Wer liegt denn nun richtig?
Antwort: Im Vergleich zu dem Rauch herkömmlicher Tabakzigaretten ist das Aerosol der E-Zigaretten weniger gesundheitsschädlich. Dies bestätigten die geladenen Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung vom 11. Januar 2016 im Deutschen Bundestag. Es ist jedoch eine relative Aussage. Im Sinne des Jugendschutzes kann ich nicht auf relativer Basis argumentieren sondern muss absolut im Sinne der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen handeln. Ich kann Kindern auch nicht den Konsum von Bier erlauben, nur weil Schnaps noch schlimmer ist. „Weniger gesundheitsschädlich“ ist nicht gleichbedeutend mit „gesund“. E-Verdampfer schädigen die Gesundheit ihrer Konsumenten. Im Sinne des Jugendschutzes ist es daher irrelevant, ob sie mehr, weniger oder gleich viel gesundheitlichen Schaden beim Konsumenten anrichten: Sie gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen – gesundes Dampfen gibt es nicht.

Ihre Frage: Können Sie mit Sicherheit sagen, dass die vorgeladenen Experten, die mutmaßlich direkt oder indirekt finanziell von einem Verbot von Verdampfungsgeräten profitieren, objektiv beraten haben?
Antwort: Ja. Die geladenen Experten profitieren finanziell weder direkt noch indirekt von einem guten Jugendschutz. Wie Sie der Sachverständigenliste unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a13/anhoerungen/anhoerung-inhalt/399508 entnehmen können, waren Vertreter folgender Institute geladen:
1) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Berlin-Mitte
2) Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
3) Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin
4) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
5) Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz)
6) Frankfurt University of Applied Sciences
7) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Für Sie zum Hintergrund: Die Anpassung des Jugendschutzgesetzes bedeutet ein Abgabe- und Konsumverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige. In diesem Rahmen fand auch die oben erwähnte Öffentliche Anhörung vom 11. Januar 2016 statt.
Erwachsene Nutzer können weiterhin frei entscheiden, ob sie E-Zigaretten und E-Shishas nutzen möchten oder nicht. Es handelt sich also nicht um ein komplettes Verbot von Verdampfungsgeräten, wie Sie schreiben. Unabhängig von der Anpassung des Jugendschutzgesetzes wird in den kommenden Monaten die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht diskutiert. Auch hier ist kein Verbot von E-Verdampfungsgeräten für Erwachsene in der Diskussion.
Den noch zu diskutierenden Maßnahmen der Regulierung der E-Zigarette nach Artikel 20 der EU-Tabakproduktrichtlinie stehe ich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wie ich bereits in meiner auch hier veröffentlichen Antwort an Herrn Mutter schrieb, halte ich es aus Sicht des Verbraucherschutzes für sinnvoll, nicht nur Warnhinweise auf die Verpackungen zu drucken sondern auch vorzuschreiben, dass sämtliche Inhaltsstoffe vermerkt werden müssen. Ebenso gehört es zur Produktsicherheit, dass Vorschriften erfolgen, welche dafür Sorge tragen, dass die Geräte einwandfrei funktionieren. Sie als Nutzer werden von der Sicherheit der Geräte profitieren. Auch unterstütze ich persönlich das grundsätzliche Anliegen des Webeverbotes für elektronische Zigaretten. Hier sehe ich vor allem meine Verantwortung als Jugendpolitiker, unsere Kinder und Jugendlichen vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren der E-Verdampfer zu schützen. Ein Werbeverbot trägt meiner Ansicht nach einen wichtigen Teil zu einem erfolgreichen Jugendschutz bei.

Ich hoffen, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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