Frage an Stefan Schwartze von Christian K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schwartze,
den Medien ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung neue Anstrengungen zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung unternimmt, teilweise unter anderem Namen. Laut https://netzpolitik.org/2015/geheime-nebenabrede-doch-kein-richtervorbehalt-fuer-bestandsdatenauskunft-also-grossteil-der-vorratsdatenspeicherung/ soll es dabei auch nichtöffentliche Nebenabreden geben, die über einen Umweg über die Bestandsdaten einen Zugriff ohne richterliche Zustimmung ermöglichen. Wie ist ihre Position zu diesem Thema im Allgemeinen und (sofern die Aussagen von Netzpolitik.org zutreffen) der Möglichkeit der Umgehung des Richtervorbehaltes im Speziellen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kleinewächter
Sehr geehrter Herr Kleinewächter,
Herr Stefan Schwartze MdB bittet vielmals um Entschuldigung für die späte Antwort. Er bat mich darüber hinaus Ihnen mitzuteilen, dass Ihre Anfrage in Bearbeitung ist.
Sie fragen nach Herrn Stefan Schwartzes Position zu der "Möglichkeit der Umgehung des Richtervorbehaltes". Herr Stefan Schwartze kann diese Ausführungen von netzpolitik.org zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigen. Daher ist eine Positionierung momentan nicht möglich.
Ihre Anfrage wurde jedoch an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Sobald wir eine Antwort erhalten, wird Herr Stefan Schwartze auf Ihre Fragen antworten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Osman Yildiz