Frage an Stefan Schwartze von Regina K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Schwartze,
hier meine erste Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten wird, und dieses Verbot in Artikel 26 (2) des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?
Und hier noch zwei Fragen:
Werden Sie gegen neue Militäreinsätze der Bundeswehr stimmen und sich dafür einsetzen, dass die Bundeswehr aus allen Kampfeinsätzen zurückgeholt wird?
Werden Sie darauf dringen, dass die Bundesregierung, die Europäische Union und die Vereinten Nationen Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und zivilen
Konfliktbearbeitung ergreifen, um Krisen und Konflikte
friedlich beizulegen bzw. sie gar nicht erst eskalieren zu lassen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
R.Kranich
Sehr geehrte Frau Kranich,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juli 2013.
Am 31. Januar 2013 hat der Deutsche Bundestag den aktuellen Rüstungsexportbericht debattiert. Deutschlands Rüstungsexporte werden zunehmend kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag hat leider nur sehr beschränkte Rechte und Möglichkeiten, auf Rüstungsexportgeschäfte einzuwirken. Zur Zeit gilt folgendes: Nach den politischen Grundsätzen ist der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte Länder nicht beschränkt, in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Rüstungsexporte in sonstige Länder sind restriktiv zu handhaben und Kriegswaffenexporte in diese dürfen nur genehmigt werden, wenn besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen dafür sprechen, also nur in Ausnahmefällen. Kriegswaffenexporte in Spannungsgebiete sind nach den politischen Grundsätzen untersagt.
Die Einhaltung dieser Grundsätze zu überprüfen ist schwierig, da der Deutsche Bundestag nicht in die Genehmigungspraxis eingebunden ist. Kriegswaffenexporte werden im geheim tagenden Bundessicherheitsrat beschlossen, dem lediglich Vertreter der Bundesregierung angehören. Der Bundestag wird erst nachträglich über Rüstungsexporte informiert, ohne grundlegende Einwirkungsmöglichkeiten zu haben.
Das ist meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen mehr Transparenz bei dem Export von Rüstungsgütern, auch beim Export von Kleinwaffen, die von Kindersoldaten benutzt werden können. Der Bundestag muss frühzeitig in den Entscheidungsprozess über Rüstungsgüter einbezogen werden. Grundsätzlich ist die Genehmigung von Rüstungsgütern restriktiv zu handhaben. Die Exportgenehmigung für kleine und leichte Waffen ist drastisch zu reduzieren. Es darf keinerlei deutsche Kriegswaffenexporte in Spannungsgebiete geben.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu in der vergangenen Legislaturperiode Anträge eingebracht. Der letzte hieß „Frühzeitige Veröffentlichung der Rüstungsexportberichte sicherstellen – Parlamentsrechte über Rüstungsexporte einführen“ (17/9188< http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/091/1709188.pdf >) .
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, bei Rüstungsexporten eine restriktive Genehmigungspraxis anzuwenden. Der Bundestag soll umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für Rüstungsexportentscheidungen erhalten. Ein vertrauliches parlamentarisches Gremium ist zu schaffen. Es soll über wichtige anstehende Entscheidungen des Bundessicherheitsrats informiert werden. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung muss spätestens drei Monate nach dem Kalenderjahr veröffentlicht werden. Deutsche Standards dürfen nicht durch europäische Regelungen aufgeweicht werden. Unternehmen müssen bei der Beantragung von Rüstungsexportgenehmigungen über Parteispenden Auskunft geben. Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion am 31. Januar 2013 abgelehnt. CDU/CSU, FDP und Linke stimmten dagegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hält an diesen Forderungen fest.
Sie fragen weiterhin, ob ich mich grundsätzlich gegen den Einsatz der Bundeswehr im Ausland wende. Nein, ich bin nicht grundsätzlich gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr. Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr muss vom Deutschen Bundestag genehmigt werden. Jede Entscheidung über einen Auslandseinsatz nehme ich ernst und prüfe den jeweiligen Antrag ganz genau. Die Entscheidungen und die Begründung dafür veröffentliche ich auf meiner Homepage: www.stefan-schwartze.de, auch bei abgeordnetenwatch werden die Entscheidungen veröffentlicht.
Ich werde mich auch nicht dafür einsetzen, dass generell alle Truppen aus dem Ausland abgezogen werden. Aber ich werde mich für einen Abzug der Truppen dort einsetzen, wo es nach meiner Meinung Sinn macht, wie zum Beispiel in Afghanistan.
Grundsätzlich steht bei allen Konflikten der Versuch im Vordergrund, friedlich aus dem Konflikt herauszukommen. Erst wenn alle friedlichen Möglichkeiten erschöpft sind oder fruchtlos bleiben, wird ein Militäreinsatz beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze, MdB