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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Wolf S. •

Frage an Stefan Schwartze von Wolf S. bezüglich Wirtschaft

Warum, um alles in der Welt, haben Sie dem ESM zugestimmt? War/ist Ihnen wirklich der Vertragstext bekannt? Kennen Sie wirklich alle Artikel dieses Vertrages, die unser Land stärker verändern werden als alle Gesetze vorher? Sind Ihnen die uneingeschränkten Eingriffsrechte sogar in die Besitzstände des einzelnen Bürgers bekannt? Wissen Sie, dass Deutschland diesen Vertrag nie mehr kündigen kann, dass die für den ESM-Handelnden völlige Immunität genießen und daher rechtlich nicht belangt werden können oder dass Eurobonds auf diese Weise durch die Hintertür ermöglicht werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Europäischen Stabilitätsmechanismus(ESM) und zum Fiskalpakt. Am 29. und am 30. Juni 2012 haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwürfen
zugestimmt. Die SPD trägt beide Entscheidungen mit großer Mehrheit mit. Ein „Ja“ der SPD zum ESM und Fiskalpakt ist jedoch mitnichten ein „Ja“ zur Merkelschen Politik, die es bislang nicht vermocht hat, die krisengeschüttelte EU dauerhaft zu stabilisieren. Es ist ein „Ja“ der SPD zu zwei Instrumenten gegen die Krise.

Die SPD hat sich ihre Entscheidung beim Fiskalpakt nicht leicht gemacht. Ein Vertrag, der in strikter Haushaltsdisziplin und massivem Schuldenabbau die Lösung aller Probleme der Eurozone sieht, trägt keine sozialdemokratische Handschrift. Ein kategorisches „Nein“ zum Fiskalpakt wäre aber das falsche Signal in der Krise: Die Euro-Staaten müssen ihre gigantischen Schuldenberge in den Griff bekommen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Noch nie hat sich ein Land mitten in einer Rezession aus einer Krise heraus gespart. Neben Haushaltsdisziplin brauchen die überschuldeten Staaten auch Impulse für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, um dauerhaft wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.

Dem „nackten“ Fiskalpakt hätte die SPD nicht zustimmen können, da er die Krise eher verschärft als eingedämmt hätte. Deswegen haben wir hart mit der Bundesregierung verhandelt – das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Es wird erhebliche Impulse für höhere Investitionen in Wachstum und Beschäftigung geben, dazu bekennt sich die Bundesregierung. Die nicht abgerufene Mittel aus den Strukturfonds der laufenden Finanzperiode werden rasch und gezielt für wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen eingesetzt. Außerdem darf es bei den Verhandlungen über den neuen Mittelfristigen Finanzrahmen 2014-2020 zu keinen Kürzungen bei den Investitionen in den Struktur- und Kohäsions- und im Sozialfonds kommen. Weiter wird die Bundesregierung eine Kapitalaufstockung der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd. Euro anstreben, was zu Investitionen von bis zu 180 Mrd. Euro führt.
Auch das Programm für europäische Projektanleihen soll bei Bedarf bis Ende 2013 auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt werden, womit Investitionen von 18 Mrd. Euro zu erreichen sind. Schließlich wird das Recht der Jugendlichen auf Ausbildung und Arbeit gestärkt, wozu ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsangebot spätestens 4 Monate nach Verlassen der Schule oder nach Eintritt in Arbeitslosigkeit gehört.

Die Bundesregierung hat sich außerdem per Kabinettsbeschluss klar zum umfassenden Modell der Finanztransaktionssteuer bekannt. Auf dem letzten Treffen der Finanzminister der Eurozone wurde der erste Schritt schon unternommen und festgestellt, dass die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten für den Richtlinienentwurf der Kommission nicht zu erreichen ist. Neun Partner haben sich jetzt zum Handeln bereit erklärt. Unverzüglich soll es jetzt zu einem Antrag auf Verstärkte Zusammenarbeit kommen, mit dem Ziel, das
Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2012 abzuschließen.

Auch in den Verhandlungen mit den Ländern wurde ein Durchbruch erzielt. Wichtig ist, dass die verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigt wird. Die Länder tragen keine
Verpflichtungen, die über die bisher geltende Schuldenregel des Grundgesetzes hinausgehen. Der Bund haftet für den Fiskalvertrag im Außenverhältnis, wozu bis 2019 etwaige Sanktionszahlungen bei Verstößen gehören. Bund und Länder legen 2013 erstmals gemeinsame Anleihen, so genannte „Deutschlandbonds“, auf, die den Ländern niedrigere Zinsen ermöglichen und die auch im Zuge eines sich durch Verschuldungsgrenzen verkleinernden Anleihemarktes
ökonomisch sinnvoll sind. Schließlich erhalten die Länder zusätzliche
Investitionsmittel für den Kitaausbau in Höhe von 580,5 Mio. Euro und eine Erhöhung der Betriebsmittel um 75 Mio. Euro (zusätzlich zu den 770 Mio. Euro, die ab 2014 gezahlt werden). Eine Neuordnung der Eingliederungshilfe soll in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.

Die Koalition hatte erst in der letzten Juni-Woche entschieden, nicht nur den Fiskalpakt, sondern auch den ESM mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag zu verabschieden. Der ESM hat insbesondere unter Berücksichtigung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni eine klare Verfassungsrelevanz.

SPD und Grüne haben außerdem durchgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt umfassend beteiligt werden. Beim ESM bedeutet das, dass der Bundestag – wie schon beim EFSF – den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung grünes Licht geben kann. Für den Fiskalpakt werden wir im Fiskalpaktratifizierungsgesetz sicherstellen, dass der Bundestag frühzeitig, fortlaufend und vor allem schriftlich informiert wird. Eine umfassende Reform der Beteiligungsrechte des Bundestages wird bis Ende des Jahres erfolgen.

In Gesamtwürdigung aller von den SPD-geführten Ländern und von der SPD-Bundestagsfraktion erreichten Verhandlungsergebnisse habe ich dem ESM und dem Fiskalpakt am 29. Juni 2012 zugestimmt.

In der aktuellen Debatte über die mit der Euro-Rettung verbundenen Kosten rückt der Mehrwert der Euro-Mitgliedschaft für die Bürgerinnen und Bürger leider zunehmend in den Hintergrund. Zu einer ehrlichen Bilanz gehört aber auch, Belastungen und Vorteile gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
Wer das beherzigt, erkennt, dass Deutschland nicht der „Zahlmeister Europas“, sondern der größte Gewinner der Währungsunion ist. Etwa 40 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Eurozone, wodurch in Deutschland mehr als drei Millionen Arbeitsplätze gesichert werden. Im Jahr 2010 belief sich der positive Effekt der Währungsunion für die deutsche Wirtschaft auf 165 Milliarden Euro, das entspricht 6,4 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Die Stabilität des Euros und unserer Partnerländer liegt daher vor allem im deutschen Interesse, weil uns ein Zusammenbruch der Währungsunion am härtesten treffen würde. Der Exportnation Deutschland kann es auf Dauer nicht gut gehen, wenn die Wirtschaft im Rest Europas am Boden liegt. Unser Wohlstand beruht auf den in Deutschland hergestellten Produkten, die auch von unseren europäischen Partnerländern gekauft werden. Wenn es uns nicht gelingt, diese Länder dauerhaft zu stabilisieren, dann droht die Krise auch auf Deutschland überzugreifen.

Im Vergleich zu den aktuellen Rettungsmaßnahem stellt der ESM eine deutliche Verbesserung dar. Der ESM überführt die provisorischen Rettungsschirme in eine dauerhafte Institution und bietet damit auch einen sicheren Rahmen für die Konditionierung weiterer finanzieller Hilfen. Der ESM kann harte Auflagen und Bedingungen für die betroffenen Länder vereinbaren, aber auch Wachstum befördern.
Ohne Bundestag gibt es auch keinen Rettungsmechanismus. Deshalb ist es auch um die Souveränität der Mitgliedsländer auch mit ESM gut bestellt. Der ESM-Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten. Und die Finanzminister sind gegenüber ihren nationalen Parlamenten und Regierungen rechenschaftspflichtig. Außerdem gelten entweder Einstimmigkeitsprinzip oder Mehrheitsanforderungen von 85 %, sodass der deutsche Finanzminister stets ein Vetorecht hat (Artikel 5 ESM Vertrag).

Die im Grundsatz richtige Bereitschaft, einem Staat in Notlage solidarische Finanzhilfe zu leisten, erzeugt für den deutschen Steuerzahler das Risiko, Geld zu verlieren – ein Kredit wird vielleicht nicht zurückgezahlt, die Besicherung eines Darlehens kann in Anspruch genommen werden.
Staaten müssen ihre Banken retten und verschulden sich dafür; Banken halten Staatsanleihen dieser Länder und befürchten den Zahlungsausfall wegen Überschuldung – also leihen sie kein Geld mehr oder nur noch gegen horrende Zinsen; Banken misstrauen anderen Banken, von denen sie nicht wissen, ob und wie viele Staatsanleihen ausfallgefährdeter Staaten diese im Portfolio halten – also leihen sich auch Banken untereinander kein Geld mehr oder nur noch gegen horrende Zinsen. Der ESM kann hier auf unterschiedliche Arten eingreifen: er kann Staaten Geld zur Rekapitalisierung angeschlagener Banken zur Verfügung stellen; er kann die Ausgabe von Staatsanleihen besichern, Verluste von Anleihegläubigern übernehmen und damit deren Bereitschaft erhöhen, einem verschuldeten Staat Geld zu leihen; er kann einem Staat (am sog. Primärmarkt) oder seinen Kreditgebern (am sog. Sekundärmarkt) Anleihen abkaufen und damit die Störungen am Staatsanleihemarkt beruhigen; er kann seine Unterstützung in deutlich stärkerem Maß als die Europäische Zentralbank (EZB) an Bedingungen knüpfen.

Der ESM soll die Schuldenrückzahlung an Gläubiger eines Staates sichern und helfen, dass dieses Land für eine gewisse Zeit mit internationaler Unterstützung auch weiterhin seine Aufgaben erfüllen kann, ohne von seiner Zinsbelastung erdrückt zu werden. Die Abschirmung durch eine Brandschutzmauer in Form des ESM muss durch viele Regelungen begleitet werden, die auf eine bessere Überwachung der Verschuldungslage, einen Abbau hoher Defizite, eine bessere Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Finanzpolitiken einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der Eurozone, eine strengere Regulierung der Finanzmärkte basieren.

Es ist bei der Umsetzung des ESM-Vertrags in nationales Recht in Deutschland vorgesehen, dass der Bundestag einen sog. Vorratsbeschluss trifft. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Abgeordneten dem ESM-Vertrag zustimmt und gleichzeitig dem deutschen Vertreter im Verwaltungsrat bindende Vorgaben für sein Abstimmungsverhalten macht. Er darf der Bewilligung von Finanzhilfen oder dem Einsatz der unterschiedlichen ESM-Instrumente nur zustimmen, wenn der Empfängerstaat bestimmte Gegenleistungen erfüllt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Staat in einigen Jahren finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen und seine Schulden zurückzahlen kann.

In die Richtung einer Reduzierung unserer Risiken wirkt auch der sog. bevorrechtigte Gläubigerstatus (preferred creditor) des ESM: Wie auch die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) verfügt der ESM über eine vorrangige Position in der Hierarchie der Gläubiger, wenn sie Darlehen vergeben, Anleihen kaufen oder Sicherheiten bereitstellen.

Wir wollen, dass Europa den Mut zu einer Lösung der Krise findet, die mehr ist, als nur der Versuch das Schlimmste zu verhindern. Der Fiskalpakt und der ESM werden in ein sozial- und wirtschaftpolitisches Konzept eingebettet, das die Hoffnung nährt, wir könnten Europa so aus der Krise winden. Das gemeinsame europäische Handeln muss unsere Antwort auf die neuen Herausforderungen in einer immer stärker globalisierten Welt sein. Als Europapartei will die SPD „mehr Europa“ wagen, weil weder Deutschland noch ein anderes Land in Europa in der Lage sind, den Wohlstand, die Freiheit, das Klima und den Sozialstaat im Alleingang zu sichern. Statt des „Europas der Hinterzimmer“ à la Merkel arbeiten wir jedoch an einem Europa der Demokratie und starker Parlamente. Dafür bitten wir um Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze, MdB

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