Sind Sie bereit, schnelle und effektive Maßnahmen zur beschleunigten Bekämpfung der Klimakrise zu treffen ?
Sehr geehrter Herr Sauer,
die jüngsten Ereignisse in der Eifel und im Rheinland haben uns erschreckend die möglichen Auswirkungen der Klimakrise vor Augen geführt - ich möchte daher wissen, ob Sie bereit sind, schnell wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Klimagasausstoßes zuzustimmen, etwa
- der Einführung eines Tempolimits 120 auf Autobahnen,
- der Verminderung von Flügen durch Besteuerung von Kerosin ebenso wie andere Treibstoffe und Erhebung der Umsatzsteuer auf alle Flugtickets,
- der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahn durch Freistellung ihrer Fahrkarten von der Umsatzsteuer,
- der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch
-- den Wegfall von Abstandsregelungen und der Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen und die Möglichkeit, bestehende Windanlagen erleichtert zu repowern sowie
-- den Wegfall bürokratischer Hemmnisse zur Versorgung von Mietern und Nachbarn mit solar erzeugtem Strom ?
Mit freundlichen Grüßen
„Tempolimit auf Autobahnen“
Ich bin nicht dafür, ein generelles Tempolimit einzuführen, beispielsweise eine Begrenzung auf 120 km/h, wie von Ihnen angeregt.
Deutsche Autobahnen sind verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut und zählen zu den sichersten der Welt. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Bereits heute gilt daher auf rund 30 Prozent der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit. Zählt man Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von längerfristigen Baustellen hinzu, erhöht sich der Anteil auf insgesamt rund 40 Prozent.
Moderne Technik – wie zum Beispiel Warnsysteme, die rechtzeitig auf Stau, Baustellen oder Unfälle hinweisen – trägt zusätzlich dazu bei, das Sicherheitsniveau auf deutschen Autobahnen weiter zu erhöhen. Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften schreiben außerdem vor, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist; es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann daher deutlich unterhalb eines Tempolimits von 130 km/h liegen.
Ein generelles Tempolimit trägt überdies kaum zum Klimaschutz bei. Aktuelle Berechnungen von unabhängigen Forschungsinstituten im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums haben ergeben, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf deutschen Autobahnen den CO₂-Ausstoß um rund eine Million Tonnen pro Jahr senken würde. Verglichen mit den rund 115 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid, die der Autoverkehr in Deutschland jedes Jahr produziert, ist das sehr gering.
Auch ein Tempolimit, das ausschließlich den Fahrern von Dieselfahrzeugen und Benzinern auferlegt werden soll, wie es ein Bundestagsabgeordneter der Grünen gefordert hat, halte ich für falsch. Dies würde eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ unter den Autofahrern schaffen. Auf der einen Seite wären dann die Gutverdiener, die sich einen Neuwagen mit Elektromotor leisten können und damit freie Fahrt auf der Autobahn bekommen, auf der anderen Seite die Durchschnittsbürger, die mit ihrem Benziner oder Diesel auf der Autobahn das Nachsehen haben.
Ich plädiere stattdessen für positive Anreize für ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten sowie die Förderung von innovativen Technologien, wie zum Beispiel des automatisierten und vernetzten Fahrens, und von alternativen Antrieben, etwa Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe. Das wäre der bessere Weg zu mehr Verkehrssicherheit und zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen im Verkehrssektor.
„Besteuerung von Kerosin“
Hierzu bestehen aktuell keine Pläne; eventuell wird die nächste Bundesregierung hierüber diskutieren, vor allem auf dem Hintergrund des Vorschlags der EU-Kommission vom 14. Juli 2021, die Energiesteuerrichtlinie zu überarbeiten und Ausnahmen für Kerosin zu streichen.
„Umsatzsteuer auf alle Flugtickets“
Mit der Luftverkehrsabgabe gibt es bereits eine Umsatzsteuer für alle Flüge aus Deutschland. Sie gilt seit dem 1. Januar 2011; die Abgabe wird beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Standort aus von der Zollverwaltung erhoben und dem Bund zugeführt. Von dieser Besteuerung sind nur Fluggäste im Alter von weniger als zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz benötigen, sowie Flüge zu hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken ausgenommen.
„Freistellung der Bahnfahrkarten von der Umsatzsteuer“
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% anstatt des Regelsteuersatzes von 19%. Eine komplette Abschaffung ist nicht geplant.
„Wegfall von Abstandsregelungen für Windenergieanlagen“
Die Länderöffnungsklausel für die Abstandsregeln wurde erst in dieser Wahlperiode eingeführt. Damit will die Bundesregierung die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie sicherstellen. Hier ist keine Abschaffung geplant.
Um die Akzeptanz zu stärken, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Länderöffnungsklausel zur Regelung eines Mindestabstands für Windenergieanlagen an Land eingeführt. Dadurch wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in ihren Landesgesetzen einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen den Anlagen und der nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken festzulegen.
„Möglichkeit, Windenergieanlagen zu repowern“
Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause im Energie- und Klimapaket eine Neuregelung für das Repowering von Windkraftanlagen beschlossen, um Klimaschutz sowie Lärm- und Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich zu bringen. Beim Ersatz alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen („Delta-Analyse“). Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt, und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Für uns bleibt wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden. Die Mindestabstandsregeln zur Wohnbebauung bleiben uneingeschränkt wirksam; auch in sonstige bau- und planungsrechtliche Belange wird nicht eingegriffen.
„Bürokratische Hemmnisse bei der Solarenergie“
Meine Fraktion will „Mieterstrom“ voranbringen und noch bestehende Hemmnisse abbauen; dies steht auch im Wahlprogramm von CDU und CSU. Dementsprechend sollen auch lokale Zusammenschlüsse erleichtert werden. Mieter sollen von der Energiewende genauso profitieren wie Eigenheimbesitzer. Überdies können Kommunen beim Ausbau der Wind- und Solarenergie auf Freiflächen finanziell beteiligt werden; dies ist ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz für Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen in den betroffenen Regionen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Sauer MdB