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Frage von Patrick B. •

Frage an Stefan Ruppert von Patrick B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ruppert,

Telepolis zitiert Sie mit der Aussage, dass Sie eine Zwei-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl für einen "guten Kompromiss" hielten, um ein "arbeitsfähiges Europaparlament sicherzustellen".

1. Frage: Sind Sie der Meinung, dass die Arbeitsfähigkeit des Europaparlaments durch die sieben Einzelmandatsträger, die 2014 ohne Sperrklausel in das Europaparlament einziehen konnten, gefährdet sei? Obwohl sich fünf von ihnen einer Fraktion angeschlossen haben? Und obwohl die Zahl der Einzelmandatsträger geringer ist als noch in der vorherigen Legislaturperiode (mit Sperrklausel)?

2. Frage: Befürworten Sie das Vorhaben der Großen Koalition, eine Sperrklausel möglichst bereits zur Europawahl 2019 (also schon mit Inkrafttreten des geänderten Direktwahlakts) wieder einzuführen? Wie stehen Sie zu dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge der Bundestag in zeitlicher Hinsicht nicht über das europarechtlich Zwingende hinaus gehen darf, also nicht früher umsetzen darf als zur übernächsten Europawahl nach Inkrafttreten (Art. 3 Abs. 3 DWA-E)? Wie stehen Sie zu der Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarats für Demokratie und Recht, im letzten Jahr vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr vorzunehmen?

Mit freundlichem Gruß
P. B.

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Antwort ausstehend von Stefan Ruppert
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