Frage an Stefan Ruppert von Helmut E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Tunesien, Algerien und Marokko sichere Herkunftsländer?
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) lehnt – wie allgemein bekannt – das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ als unvereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention und einem fairen und individuellen Asylverfahren ab.
Das deutsche Grundgesetz lässt das Konzept des sicheren Herkunftsstaates jedoch unter strengen Vorgaben zu. Nach diesen Vorgaben muss sichergestellt sein, dass ein Herkunftsstaat nur dann als sicher eingestuft werden darf, wenn u. a. dort die Anwendung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nachgewiesen ist.
Für alle drei oben genannten Länder hat AI jedoch in einer Stellungnahme an den Innenausschuss dargelegt, dass die strengen Vorgaben des Grundgesetzes nicht erfüllt sind. Die wesentlichen Verstöße gegen die Vorgaben des Grundgesetzes betreffen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Folter und erniedrigende Behandlung, die sexuelle Selbstbestimmung, den fehlenden Zugang internationaler Organisationen zur Prüfung der Menschenrechtsstandards, und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Schließen Sie sich der Bewertung von Amnesty International an und halten Sie die genannten Staaten auch nicht als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?