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Stefan Ruppert
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Frage von Frank Q. •

Frage an Stefan Ruppert von Frank Q. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie lehnen ein Verbot von Parteispenden von Unternehmen und Verbänden ab, weil Parteien nicht von staatlicher Finanzierung abhängig werden sollten. Nun werden ja Abgeordnete durch den Staat finanziert. Meinen Sie, dass die staatliche Finanzierung der Abgeordneten deren Unabhängikeit abträglich ist und wenn nein, worin sehen Sie dann den Unterschied zwischen einer staatlichen Finanzierung von Parteien und Abgeordneten im Hinblick auf deren Unabhängikeit?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Questman,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf http://www.abgeordnetenwatch.de . In Ihrer Frage werfen Sie zwei grundsätzlich verschiedene Punkte auf. Zunächst zum Thema Parteienfinanzierung: Wir wollen keine reinen Staatsparteien, die sich ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanzieren. Wozu es führen kann, wenn Parteien einseitig von staatlicher Finanzierung abhängig sind, hat uns unsere eigene Geschichte mehrfach verdeutlicht. Parteien sind in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und sollen daher auch Spenden aus der Mitte der Gesellschaft annehmen dürfen. Für die Annahme von Spenden von Personen und Unternehmen gibt es bereits transparente und klare Regeln, die wir aber noch weiter verbessern wollen. Leider sind wir mit unseren Vorschlägen hierzu bisher nicht auf Gegenliebe bei anderen Parteien gestoßen.

Anders verhält es sich mit der Entschädigung von gewählten Abgeordneten im Rahmen ihrer Mandatsausübung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Zur Sicherung der Ausübung dieses repräsentativen und freien Mandats haben die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Mit der Abgeordnetenentschädigung soll den Mitgliedern des Parlaments eine ausreichende Existenzgrundlage ermöglicht und somit die Abhängigkeit von privaten Nebeneinkünften reduziert werden. Die Abgeordneten sollen sich damit ihrer eigentlichen parlamentarischen Tätigkeit auch um den Preis widmen können, ein bis zum Mandatsantritt bezogenes Berufseinkommen ganz oder teilweise zu verlieren. Es muss den Mitgliedern des Bundestags auch möglich sein, Einkünfte aus Nebentätigkeiten während ihrer Mandatsausübung zu erzielen. Schließlich wird in der Bevölkerung oft der Typus eines unabhängigen Politikers gewünscht, der zuvor in einem anderen beruflichen Arbeitsfeld Erfahrungen gesammelt hat und der jederzeit bereit und in der Lage ist, in dieses Arbeitsfeld zurückzukehren. Aber die Nebentätigkeiten sollen und dürfen eben nicht der Ausübung des repräsentativen Mandats im Wege stehen. Daher ist eine angemessene Abgeordnetenentschädigung wichtig.

Sie sehen, dass sich die Perspektive der Unabhängigkeit von Parteien und gewählten Abgeordneten unterscheidet. Bei Parteien geht es darum, die Unabhängigkeit von rein staatlicher Finanzierung durch die Möglichkeit von Spenden zu gewährleisten. Bei gewählten Abgeordneten, die dem Wohle des ganzen Volkes verpflichtet sind, steht die Unabhängigkeit von privaten Nebeneinkünften während der Mandatsausübung im Vordergrund.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB