Frage an Stefan Ruppert von Tim B. bezüglich Verbraucherschutz
Bis 2014 sollen 75% der deutschen Haushalte über einen Internet-Anschluss mit einer Übertragungsrate von >50 Mbps verfügen. Bis 2018 soll dies flächendeckend geschehen.
Was dabei jedoch, meiner Meinung nach zu geringe Beachtung findet, ist die Problematik die durch Drosselungsklauseln der Internetanbieter verursacht wird.
Die Drosselung auf 2 Mbps mag sich harmlos anhören, entspricht jedoch der Geschwindigkeit von einem durchschnittlichen Internetanschluss in Venezuela oder Pakistan (Platz 173 im weltweiten Vergleich: http://www.netindex.com/download/allcountries/ )
Dass provider-eigene Dienste von dieser Begrenzung ausgenommen sind, stellt eine schwerwiegende Verletzung der Netzfreiheit und muss gesetzlich unterbunden werden.
Besonders Familien mit mehreren Kindern
Ich bitte sie zu folgendem um Stellungnahme:
- Halten sie die aktuellen Zielsetzungen zum Breitbandausbau für ausreichend, um auf diesem Gebiet Innovation in Deutschland zu gewährleisten?
Gegebenenfalls: Für welche Maßnahmen zum Thema Breitbandausbau werden Sie sich persönlich einsetzen, wenn Sie erneut in den deutschen Bundestag gewählt werden?
- Wie stehen Sie zum Thema Netzfreiheit? Was halten Sie von besagten Geschwindigkeitsregulierungen?
Gegebenenfalls: Für welche Maßnahmen, die einen bezahlbaren Internetanschuss ohne Nutzungsobergrenze gewährleisten, werden Sie sich einsetzen?
Sehr geehrter Herr Bodeit,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Breitbandausbau und Netzneutralität über www.abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen damit zwei Themen an, die uns als FDP sehr am Herzen liegen. Die Infrastruktur Internet gehört längst zur Grundversorgung in Deutschland. Laut des jüngsten Monitoringberichts des Wirtschaftsministerium waren zum Ende 2012 99,7% der Haushalte in Deutschland grundsätzlich mit Breitband versorgt. 54,8% aller Haushalte haben eine Breitbandverbindung von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, im Jahr 2009 waren es gerade einmal 10 Prozent. Allerdings geht der Breitbandausbau in den Städten wesentlich schneller voran, als in ländlichen Regionen. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, die Standortbedingungen des ländlichen Raums durch eine flächendeckend gleichwertige Teilhabe am schnellen Internet zu verbessern.
Um den Breitbandausbau voranzutreiben müssen wir vor allem die neu geschaffenen, investitionsfreundlichen Regulierungsmaßnahmen aus der Novelle des Telekommunikationsgesetzes aus dem Frühjahr 2012 umsetzen. Die Bundesländer sind dabei aufgefordert, ihre Bauvorschriften so anzupassen, dass die Novelle ohne weitere Verzögerung vor Ort umgesetzt werden kann.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob nicht die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden können, wie es im Verkehrswegebeschleunigungsgesetz im Zuge der deutschen Einheit geschehen ist. Ich setze mich zudem dafür ein, dass bestehende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen und Kommunen textlich präzisiert und transparenter werden, so dass sie auch für den Breitbandausbau genutzt werden können.
Die Pläne der Telekom, die unbegrenzte Internet-Flatrate abzuschaffen und künftig Volumentarife anzubieten, sehe ich sehr kritisch. Der Datenverkehr im Internet muss auch in Zukunft frei bleiben, unabhängig der Kaufkraft eines Kunden. Netzneutralität ist auch jetzt schon als Grundprinzip der Telekommunikationsregulierung anerkannt. Das heißt, dass es eine Diskriminierung von einzelnen Angeboten innerhalb einer Dienstklasse nicht geben darf. Volumentarife hemmen die Weiterentwicklung des Internets und neuer Geschäftsmodelle. Als Abgeordneter der FDP werde ich mich auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass Netzneutralität in Deutschland gewährleistet bleibt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Fragen hinreichend beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ruppert