Frage an Stefan Ruppert von Heinz-Josef O. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr dr. Ruppert,
erläutern Sie mir bitte, warum Sie ein Privatisierung der Wasserversorgung für möglich, bzw. wünschenswert sehen.
Die Trinkwasserversorgung gehört in keinem Fall in die Hände von Unternehmen, da diese nur Profit machen wollen. Ich sprech aus Erfahrung, da ich einige Jahre die Wasservrsorgung in Beselich mitbetreut habe.
Sollte die Politik eine Privatisierung vorran treiben, wird es zu großen Prosten kommen.
Trinkwasser ist ein sehr sensibles Thema, unterschätzen Sie dieses nicht!
Von der Politik und dem öffentlichen Dienst sollte man mehr Bürgernähe erwarten können. Gleichzeit muss man sich in solchen Institutionen darüber im Klaren sein, das man "Dienstleister" gegenüber dem Bürger ist. Das haben viele vergessen oder nie gelernt.
In Erwartung Ihrer aussagekräftigen Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Josef Orth
Sehr geehrter Herr Orth,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Trinkwasserversorgung bzw. der so genannten EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. Ich stimme mit Ihnen überein, dass Trinkwasser ein sensibles und wichtiges Thema ist. Alle Menschen haben das Recht auf den Zugang zu ausreichend sauberem Trinkwasser. Die Kommunen in Deutschland leisten gute Arbeit in der Trinkwasserversorgung, daran soll sich nichts ändern.
In früheren Entwürfen der Richtlinie gab es Probleme, darunter insbesondere die Frage, wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung vorzugehen ist. Es bestand die Gefahr, dass sogenannte „Mehr-Sparten-Stadtwerke“ die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, um die Wasserversorgung weiterhin selbst erbringen zu können. Dieses Problem konnte inzwischen ausgeräumt werden. Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite geführt worden sind, hat der EU-Kommissar Barnier die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen.
Der Entwurf der genannten EU Richtlinie ordnet in keiner Weise an, dass die Wasserversorgung in Zukunft nicht mehr in kommunaler Hand bleiben kann. Kommunen, die die Wasserversorgung selbst erbringen wollen, können dies weiterhin tun. Wenn sie die Wasserversorgungskonzessionen jedoch an Dritte vergeben wollen, müssen Konzessionen nun transparent und fair ausgeschrieben werden und können nicht einfach „unter der Hand“ vergeben werden. Die von den Wasserversorgern zu erbringenden Standards an Qualität des Trinkwassers werden dadurch nicht verändert. Dies entspricht dem Interesse sowohl des Wasserverbrauchers wie des Steuerzahlers und dem Interesse der Öffentlichkeit an einer an objektiv nachprüfbaren Kriterien arbeitenden Verwaltung. Darum unterstützt die FDP die Ziele dieser Richtlinie. Ich gebe jedoch zu, dass die Kommunikation des Vorhabens auch von Seiten der FDP nicht gelungen war.
Die Bundesregierung hat in den EU-Verhandlungen darauf geachtet, dass die besondere Rolle der Städte und Gemeinden, die staatliche Organisationshoheit und vor allem das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben. Die Wahlfreiheit der Kommunen bleibt ausdrücklich gewahrt; es besteht kein Zwang zur Privatisierung, auch nicht „durch die Hintertür“. Auch die kommunale Zusammenarbeit ist weiterhin möglich.
Laufende Konzessionen und Unternehmen, die sich zu einhundert Prozent in öffentlicher Hand befinden und mindestens 80 Prozent ihres Jahresumsatzes für die Gemeinde erbringen, sind zudem von der Ausschreibungspflicht ausgenommen. Dies trifft auf die meisten Kommunen/Stadtwerke in Deutschland zu.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein und Bedenken aus dem Weg räumen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ruppert