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Stefan Ruppert
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Frage von Claudia F. •

Frage an Stefan Ruppert von Claudia F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

es geht um:

Hundesteuer http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/78346/es-ist-zeit-fuer-dieabschaffung-der-hundesteuer-und-ein-generelles-verbot-der-erhebung-jedweder-tierbesteuerung/

Wenn ein Tier (Bobtail)den Wesenstest mit Bravour bestanden hat und nicht gegen Menschen aggressiv geworden ist, nur ein "Beamter" dies behauptet (und sich noch in Widersprüche verwickelt und man nichts dagegen unternehmen kann (mehrfach bei der Stadt vorgesprochen) - da Beamte ja nicht lügen!!!
MAn kann nichts unternehmen und muss die Kampfhundsteuer bezahlen...
:o(

Wie stehen Sie dazu?

Viele Grüße
C.Franz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Franz,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zur Kampfhundesteuer. Grundsätzlich unterliegen die Hundegesetze der Verantwortung der Länder. Gerne teile ich Ihnen aber meine persönliche Meinung zu diesem Thema mit, von einer Bewertung der Situation sehe ich jedoch ab.

Im Allgemeinen befürworte ich Maßnahmen wie einen Hundeführerschein, eine Hundehaftpflichtversicherung oder das Chippen von Hunden, solange diese Maßnahmen für den Halter freiwillig sind.

Eine Rassenliste sehe ich dagegen skeptisch. Es ist nicht abzustreiten, dass von manchen Hunden auf Grund ihres Körperbaus ein höheres Gefährdungspotential ausgeht als von anderen. Für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes zählt aus meiner Sicht aber ausschließlich dessen Verhalten. Dieses wiederum wird maßgeblich vom Halter und der Umgebung des Hundes geprägt. Um das Verhalten und das Wesen eines Hundes besser einschätzen zu können, hat sich der so genannte Wesenstest etabliert. Besteht ein Hund diesen Test, ist das Ergebnis als amtlich anzuerkennen.

Aber auch wenn ein Hund als Kampfhund eingestuft wird, macht nach meiner Einschätzung eine Kampfhundesteuer wenig Sinn, da sie den durch den Hund gefährdeten Personen nicht hilft. Sinnvoller ist in diesem Fall eine Maulkorbpflicht.

Wenn Ihr Hund, wie Sie sagen, den Wesenstest bestanden hat, steht Ihnen in jedem Falle der Rechtsweg offen, um Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt Usingen einzulegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Ruppert, MdB