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Frage von Ferenc J. •

Frage an Stefan Ruppert von Ferenc J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Ausnahme Die Linke) planen eine deutliche Erhöhung Ihrer Diäten, die selben Abgeordneten haben vor einiger Zeit das gegenüber den Bundesbeamten gegebene und sogar in Gesetzesform gegossene Versprechen, deren Jahressonderzahlung (bzw. den davon vor vier Jahren gestrichenen hälftigen Anteil) nicht 2011 wieder aufleben zu lassen, sondern für weitere vier Jahre (wahrscheinlich aber eher für immer) auszusetzen, gebrochen und dabei auf die Haushaltslage und die Notwendigkeit, dass die Staatsdiener ihren Beitrag leisten müssten, diese zu sanieren, verwiesen.

Meine Frage nun: Wie sind die beiden oben angesprochenen Entscheidungen (einerseits 2,4 prozentige Gehaltskürzung, andererseits die von Ihnen als "angemessen" titulierte 7,6 prozentige Gehaltserhöhung) miteinander in Einklang zu bringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ferenc John

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.07.2011 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes bzw. dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011. Vor dem Hintergrund der Verschiebung der Wiedereinführung des gekürzten Weihnachtsgeldes im letzten Jahr und der Erhöhung der Abgeordnetendiäten in diesem Sommer kann ich Ihren Unmut verstehen. Beide Entscheidungen müssen jedoch meiner Meinung nach in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet werden.

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise haben die Abgeordneten wiederholt auf eine Anpassung ihrer Diäten verzichtet. Bezugsgröße für die Höhe der Diäten sollen die Einkommen von Bürgermeistern kleiner und mittlerer Städte bzw. die Bezüge von Richtern an Obersten Bundesgerichten sein. Dies wurde 1977 im Abgeordnetengesetz festgelegt. Durch die in den letzten Jahren ausgebliebene Erhöhung sind die Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinter den Referenzeinkommen zurückgefallen. Durch die verabschiedete Erhöhung der Diäten in zwei Schritten werden die Abgeordneten einkommensmäßig 2013 auf dem Stand sein, auf dem die erwähnten Richter und Bürgermeister 2010 waren.

Mit der Verschiebung der Wiedereinführung des gekürzten Weihnachtsgeldes war ich persönlich auch nicht glücklich. Das Weihnachtsgeld war jedoch ein Sparbeitrag der Beamten zur Haushaltskonsolidierung. Zudem kann man meiner Meinung nach beide Aspekte (Weihnachtsgeld und Diäten) nicht miteinander vergleichen, weil Abgeordnete kein Weihnachtsgeld bekommen. Die Diätensteigerungen müssen mit den Tarifsteigerungen verglichen werden. Dieser Vergleich geht zugunsten der Beamten aus.

In der Hoffnung, Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Ruppert, MdB