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Frage von Kenneth S. •

Frage an Stefan Ruppert von Kenneth S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Ruppert,

im Zuge der Waffenrechtsverschärfung vom 25.07.2009 wurde den Behörden rechtlich die Möglichkeit gegeben, verdachtsunabhängige Kontrollen (Nachschau) bei Waffenbesitzern durchzuführen.

Hierzu hätte ich einige Fragen:

1. Ist im rechtlichen Sinne die Begrifflichkeit "verdachtsunabhängige Kontrolle" einer unangekündigten Kontrolle gleichzusetzen?

2. Wer ist rechtlich berechtigt, diese verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen?

3. Wie weit darf sich der Kontrolleur im Zuge dieser verdachtsunabhängigen Kontrolle (Nachschau) innerhalb der Wohnung umschauen?

4. Wie tief darf der Kontrolleur in die privatsphäre des waffenrechtlich Berechtigten, ohne einen begründeten Verdacht oder einen richterlichen Beschluß zu haben eindringen?

5. Wieviel Ermessensspielraum haben die Kontrolleure bei der Durchführung der Kontrollen?

6. Wie wird sichergestellt, dass auch nur entsprechend waffenrechtlich ausgebildetes Personal diese Kontrollen durchführen werden, um fehlinterpretationen des Waffenrechts im Bereich der Aufbewahrung zu verhindern?

Das Thema der verdachtsunabhängigen Kontrollen wird unter den Waffenbesitzern sehr kontrovers diskutiert. Die Meinungen und Interpretationen gehen von einem freundlichen: "Hallo, ich möchte von der ordnungsgemäßen Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen überzeugen. Darf ich eintreten?"
bis zu einer Gleichsetzung der Kontrolle mit einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung.

Leider läßt hier die deutsche Rechtssprechung zuviel Spielraum für Spekulationen, was wiederum den Eindruck durchsickern läßt, wir Waffenbesitzer werden vor dem Gesetz schlechter gestellt als ein Krimineller.

Mit freundlichen Grüssen
Kenneth Smith

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Smith,

herzlichen Dank für Ihre Frage. In Deutschland ist die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt und das muss nach Auffassung meiner Partei so bleiben. Wie in vielen Bereichen will man auch hier Gesetze verschärfen ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Prävention und der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen, wie ihn die Sportschützen und Jäger praktizieren, dürfen nicht in die Nähe krimineller Umtriebe gestellt werden. Wir fordern deshalb zunächst einen besseren Vollzug bestehender Gesetze. Wenn es bisher keine Kontrollen in den Wohnungen gab sollte man nicht gleich verdachtsunabhängige Kontrollen einführen. Vielmehr sollte man die strengen bestehenden Regeln erst einmal auch tatsächlich durchsetzen. Keinesfalls darf die Kontrolle zu einer allgemeinen Wohnungsüberprüfung werden, das muss glasklar in den entsprechenden Bestimmungen geregelt sein. Ich bedaure immer wieder, dass wir unsere Politik symbolisch an tragischen Unglücksfällen ausrichten. Dabei geht ein systematisches präventives und aufklärendes Arbeiten verloren und die Freiheit des Einzelnen bleibt auf der Strecke.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ruppert