Frage an Stefan Pohl von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pohl,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Leider ist mir noch immer nicht alles klar. Ich hoffe auf Verständnis Ihrerseits.
Zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Auch Artikel 3 GG wurde in den 90er Jahren um den Punkt "Menschen mit Behinderung" ergänzt, bei der Frage der Gleichheit.
Warum sollte Artikel 6 dann nicht ergänzt werden dürfen? Meine Frage bleibt also bestehen.
Zum Adoptionsrecht:
Es gibt tatsächlich keine wissenschaftlich anerkannte Studie, die aussagt, dass Kinder von homosexuellen Paaren irgendwelche Nachteile hätten.
Bleiben Sie trotzdem dabei, dass Sie die heterosexuelle Paare den homosexuellen Paaren eine bessere rechtliche Stellung eingestehen?
Herzliche Grüße
M. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
die Ehe besteht explizit - auch laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts - aus Mann und Frau. Diese Vorrangstellung wurde im Grundgesetz festgelegt und sollte nach meiner Überzeugung auch bestehen bleiben.
Und gleiches gilt für mich auch beim Adoptionsrecht, bei dem ein Kind vom Grundsatz her einen Vater und eine Mutter haben sollte.
Freundliche Grüße
Stefan Pohl