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Stefan Müller
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Frage von Klaus D. •

Frage an Stefan Müller von Klaus D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller,
die Bundesregierung plant die Krankenkassenbeiträge mittels Zuzahlung von Steuermitteln zu senken. Warum senkt man nicht die Mehrwertsteuer oder schafft sie für Medikamente und Heilmittel komplett ab, wie ca. 2 Millionen Bürger in einer Unterschriftenaktion des VDK schon forderten. Könnten dadurch nicht die Kassenbeiträge gesenkt und somit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner direkt entlastet werden. Oder sieht sich die Politik lieber in der gönnerhaften Rolle, die an die Bevölkerung Almosen verteilt.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dippold,

vielen Dank für Ihre Frage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von Medikamenten.

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, den allgemeinen von 19 % für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für z.B. Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser. Nach dieser Einordnung unterliegen Arzneimittel dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz.
Die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Mehrwertsteuerermäßigungen geht zurück auf das Jahr 1968. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems zum 1. Januar 1968 hat der Gesetzgeber nach eingehenden Beratungen ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt. Danach steht den Vergünstigungen durch Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen die Besteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gegenüber.

Die Frage einer möglichen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln sollte daher nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Produkte insgesamt erörtert werden. Dabei ist zu bedenken, dass eine Absenkung von einzelnen Produkten zu teilweise ganz erheblichen Steuerausfällen von rund 3,7 Mrd. € führen. Was die von Ihnen angesprochene mögliche Entlastung der Verbraucher bei einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Arzneimitteln anbelangt, so ist zu beachten, dass die mögliche Weitergabe einer Steuerersparnis an die Verbraucher von staatlicher Seite grundsätzlich nicht sichergestellt werden kann. Der Preis für einzelne Produkte wird letztlich durch den Markt bestimmt.
Gleichwohl sollte die Politik eine mögliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Katalogs der Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, nicht aus den Augen verlieren und bei sich bietender Gelegenheit gewissenhaft prüfen.

Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch gern direkt an mich wenden unter:
stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift Platz der Republik 1; 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB