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Stefan Müller
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Frage von S. M. •

Frage an Stefan Müller von S. M. bezüglich Familie

Als geschiedener Vater muss ich Unterhalt für mein Kind und meine ehemalige Frau zahlen. Zusätzlich muss ich die Fahrtkosten für die Besuche bei meinem Kind zahlen.
Die Trennung und Scheidung geht von der Frau aus (nach 9 Monaten Ehe, ein Grund ist mir nicht bekannt).
Ich muss Frau und Kind ernähren, deren Miete, Kleidung und sonstige Kosten übernehmen. Ein Recht, mein Kind zu sehen, hab ich nur, wenn meine ehemalige Frau sich nicht querstellt.
Trotz der Tatsache, dass ich meine ehemalige Frau finanziell ausstatten muss, werde ich in Steuerklasse 1 eingestuft.

Was tuen sie für die Rechte der Väter?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Murk,

die vom Familiengericht getroffene Entscheidung über die Folgen Ihrer Scheidung und das Umgangsrecht mit Ihrem Kind kann ich an dieser Stelle nicht kommentieren, da mir das zugrunde liegende Scheidungsurteil nicht vorliegt. Ich biete Ihnen aber an, für meine nächste Bürgersprechstunde in meinem Erlanger Büro einen Termin zu vereinbaren damit Sie mir auch die nötigen Hintergrundinformationen zu Ihrer Scheidung geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller