Frage an Stefan Müller von Robert B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Müller,
ich gehe davon aus, dass Sie für das Rettungspaket gestimmt haben.
Sie können mir daher sicherlich als Mitglied bzw. stellv. Mitgleid thematisch zuständiger Ausschüsse folgende Frage beantworten:
Ist das Rettungspaket eine Wohltat für die Bevölkerung oder hat eher Frau Renate Künast Recht mit ihrem schwerwiegenden Vorwurf, das Rettungspaket sei ein "500-Milliarden-Euro-Blankoscheck" für den privaten Bankensektor?
Falls Sie meinen, Frau Künst irrt sich: haben Sie Argumente parat, welche ihre Feststellung widerlegen können?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg
Sehr geehrter Herr Berg,
vielen Dank für Ihre Frage zum Finanzmarkt Rettungspaket.
Das Funktionieren des Geldkreislaufes und das Vertrauen in die Sicherheit unseres Bankensystems sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Ein Zusammenbruch der Finanzmärkte hätte viele Menschen in große Not gestürzt. Der Staat hat nicht gehandelt, um das Finanzvermögen der Banken zu retten. Er hat auch nicht gehandelt, um schlechten Bankmanagern zu helfen. Die Bundesregierung musste aktiv werden, um einen Schaden in nicht absehbarer Größe von der Allgemeinheit abzuwenden. Im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Stabilisierung des Wachstums und des Schutzes unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems musste schnell, entschlossen und international abgestimmt gehandelt werden. Zum Rettungspaket gab es keine sinnvolle Alternative. Nicht zu handeln, wäre für uns alle die teuerste Reaktion gewesen.
Die betroffenen Finanzinstitute, die sich unter den Schutz des Paketes stellen, werden in größtmöglichem Umfang in die Pflicht genommen. Wichtig ist, dass jede betroffene Bank mit ihrem gesamten Vermögen vollständig haftet, bevor der Steuerzahler auch nur einen Euro zuschießt. Die Bundesregierung hat schnell, entschlossen und angemessen reagiert.
Die Bundeskanzlerin hat erklärt, dass alle Einlagen privater Sparer bei allen Instituten in Deutschland sicher sind. Wir haben schon die besten Einlagensicherungs- und Entschädigungssysteme weltweit. Im Zweifel und bei Überforderung der Systeme wird jetzt auf jeden Fall der Bund einspringen. Damit sind größtmögliches Vertrauen in die Sicherheit aller privaten Einlagen bei Kreditinstituten in Deutschland geschaffen und Panikreaktionen verhindert worden. Sparerinnen und Sparer in Deutschland können vollständig auf die Sicherheit ihrer Spareinlagen vertrauen.
Die Rechnungslegungsvorschriften für Finanzinstitute werden so verändert, dass krisenbedingte und vorübergehende Risikoabschläge in der Bewertung von Forderungen nicht zu unrealistischen Verzerrungen in den Bankbilanzen führen. Dies wird dazu beitragen, dass Banken weniger schnell in Schieflagen geraten. Die eingeleiteten Maßnahmen werden international koordiniert und aufeinander abgestimmt.
Die Bundesregierung wird weitere Rechtsänderungen zur Regulierung der
Finanzmärkte auf den Weg bringen, um eine Wiederholung des Geschehenen
zu vermeiden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass diese
Regeln international übernommen und akzeptiert werden.
Die Hilfen des Bundes wird es allerdings nur geben, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Managergehälter und der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute. Einen Blankoscheck, wie von Frau Künast behauptet, wird es wie Sie sehen nicht geben.
Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch gern direkt an mich wenden unter:
stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift
Platz der Republik 1
11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB