Frage an Stefan Müller von Kevin L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Müller,
es gibt einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass die E-Zigarette, beziehungsweise ihre Nikotinhaltigen Liquids, so hart besteuert werden, dass sie sogar teurer werden als Feinschnitttabak. Die E-Zigarette ist nachweislich durch mehrere Studien und auch von der Bundesregierung (Drogen und Suchtbericht 2019, Seite 50) darin bestätigt worden, dass sie deutlich! weniger schädlich als die herkömmliche Zigarette ist und außerdem das wirksamste Rauchentwöhnungsprodukt ist.
Wie stehen Sie dazu, dass ein Produkt, welches wissenschaftlich nachweisbar deutlich weniger schädlich als sein Pardon (die herkömmliche Zigarette) ist, aber dennoch höher besteuert werden soll?
Für mich persönlich wird bei diesem Entwurf weder auf die Gesundheit der Menschen geachtet, noch auf die finanziellen Interessen des Staates (Bestellungen in Nachbarländern).
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lippert,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Juni.
Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen haben neben den offensichtlichen Unterschieden drei wesentliche Gemeinsamkeiten: Sie enthalten Nikotin, machen abhängig und sind daher nur für erwachsene Raucherinnen und Raucher zugelassen. Nikotin ist ein Gift und kann zu einer Vielzahl von Krankheiten führen. Es ist geboten, präventiv gegen den Nikotin-Konsum vorzugehen beziehungsweise beim Ausstieg zu helfen.
Es ist richtig, dass E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen wirksame Rauchentwöhnungsprodukte sein können. Aus diesem Grund haben wir uns als CSU im Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, dass erhitzter Tabak und Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten mit 20 Prozent geringer besteuert werden, als dies im Gesetzentwurf von Olaf Scholz vorgesehen war. Im Gegenzug konnten wir erreichen, dass Zigaretten 10 Prozent höher besteuert werden als im ursprünglichen Regierungsentwurf.
Mit dieser Spreizung zwischen den neuen und den konventionellen Produkten tragen wir der gesundheitsschonenderen Rauchvariante Rechnung. Schließlich konnten wir die Bundesregierung dazu bringen, sich dazu zu verpflichten, 500 Millionen der Drogenbeauftragten für eine Rauchpräventionskampagne zur Verfügung zu stellen. So wird ein Teil der Steuermehreinnahmen für einen besseren Gesundheitsschutz genutzt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller MdB
Parlamentarischer Geschäftsführer
der CSU im Bundestag