Frage an Stefan Müller von Giovanni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Müller,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Mai.
Klar ist: In Bayern besteht ein Recht auf Informationsfreiheit. Bayern hat die Informationsfreiheit jedoch nicht in einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz, sondern in Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verankert:
"Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und
1. bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und
2. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden."
Diese alternative Ausgestaltung ist bewusst schlank gehalten und betont die Verknüpfung von Informationsfreiheit und Datenschutz. Ausführliche Erläuterungen und Materialien zur Regelung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:
https://www.datenschutz-bayern.de/3/auskunftsrecht.pdf
Falls Sie dennoch weitere Anmerkungen oder Fragen zur Informationsfreiheit in Bayern haben bitte ich Sie, sich an die Bayerische Staatsregierung zu wenden. Diese erreichen Sie unter: direkt@bayern.de. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages habe ich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Bayerische Landesgesetzgebung und den Verwaltungsvollzug im Freistaat. Auf Bundesebene gibt es im Übrigen ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller