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Stefan Müller
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Frage von Ludwig W. •

Frage an Stefan Müller von Ludwig W. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Müller,
Heute behandelt der Bundestag zum ersten Mal den aktuellen Entwurf zum EEG. Aus meiner Sicht ist diese Novelle des EEG ist ein herber Rückschlag für Klimaschutz und Energiewende.

Für die viele Tausende von voll funktionsfähigen PV-Altanlagen gäbe es keine Zukunft mehr, sie drohen stillgelegt zu werden.

Deshalb meine Frage an Sie, was Sie konkret unternehmen werden und wie Sie im Bundestag stimmen werden um die EEG-Novelle zu ändern, damit PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.

Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!

Für eine Rückantwort wären ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Winkelmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Winkelmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle).

Der Beschluss des Kabinettes zur EEG-Novelle erfolgte am 23. September. Es ist richtig, dass kürzlich die erste Lesung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf stattgefunden hat.
Wie auch schon bei den vorherigen Novellierungen des EEG ist es mir auch bei dem EEG 2021 wichtig, die ambitionierten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben und umzusetzen.

Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiterhin über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Für die Betreiber größerer Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, wird derzeit noch geprüft ob eine entsprechende Regelung zur Überbrückung der durch die Corona-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise geschaffen werden kann.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden wir uns intensiv mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen und uns eine Meinung bilden, wie wir damit umgehen werden. Da wir noch am Anfang der Beratungen stehen, kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Näheres mitteilen.

Mir persönlich sowie der CSU im Bundestag liegen Photovoltaikanlagen am Herzen, sodass wir hier ein besonderes Augenmerk darauf haben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller