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Stefan Müller
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Frage von Norbert R. •

Frage an Stefan Müller von Norbert R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Müller,
die Bundesregierung beabsichtigt das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass Bürgern künftig eine Immunitätsdokumentation auferlegt wird, mit der sie belegen sollen, dass von ihnen keine Infektionsgefahr ausgeht.
Über dieses Gesetz soll bereits am 07.05.2020 erstmals beraten werden, worauf es dann bereits Mitte Juni 2020 in Kraft treten soll.
All dies vor dem Hintergrund, dass es noch keine abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt, ob nach einer durchgemachten Infektion mit Sara-CoV-2 , eine entsprechende Immunität vorhanden ist und, dass noch völlig unklar ist, ob es je einen wirksamen Impfschutz geben wird (dessen Wirksamkeit und Ungefährlichkeit im übrigen durch langdauernde Test bestätigt werden müßte).
Es befremdet mich zutiefst, dass von Seiten der Regierung nach Gutsherrenart versucht wird, dieses Gesetz kurzfristig mit aller Macht durchzupeitschen, obwohl es aus vielen Richtungen und Gründen (Verfassungswidrigkeit, gesundheitliche Gefährdung, Datenschutz, Überwachungsstaat) Widerstände und Vorbehalte dagegen gibt.
Ich erlaube mir daher, Sie mit allem Nachruck aufzufordern, unbedingt gegen ein derartiges Gesetz Stellung zu beziehen und im Bundestag gegen eine entsprechende Verabschiedung zu stimmen!
Wie werden Sie sich verhalten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rokita,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Mai 2020, in der Sie den Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ansprechen, da Sie die Einführung einer Impfpflicht befürchten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der von Ihnen genannte Gesetzentwurf enthielt zu keinem Zeitpunkt die Einführung einer Impfpflicht. Vielmehr sollten lediglich die bereits heute bestehenden Möglichkeiten einer Impfdokumentation erweitert werden. Da es derzeit noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen. Die von Ihnen angesprochenen Regelungen werden also nicht Teil des Gesetzes sein.

Ausdrücklich weise ich nochmals darauf hin, dass es bei den geplanten Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen wäre, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Ihre Befürchtungen waren daher unbegründet. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ein Impfstoff gegen den Corona-Virus derzeit nicht zur Verfügung steht und die Entwicklung eines solchen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.

Der Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält hingegen eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie, wie beispielsweise die Einführung eine besondere Prämie für Pflegekräfte, die in diesen schweren Zeiten eine besonders wertvolle Arbeit leisten, oder auch die Verbesserung von Meldepflichten der Gesundheitsbehörden untereinander, damit die Corona-Pandemie noch wirkungsvoller bekämpft werden kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB