Frage an Stefan Müller von Norbert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihre Teilantwort vom 30.11.
Sie haben zwar einiges über die Hintergründe zum Gesetz erläutert aber leider meine konkrete Frage nicht beantwortet:
"Wieso gilt dieser Stichtag nicht auch für freiwillig Versicherte?. Wenn
ich also am 2.2.2007 den Status freiwillig Versichert habe bleibe ich das auch, schließlich war ich dies ja schon Jahre lang. "
(anlog zu dem Status der Privatversicherten zu diesem Zeitpunkt)
Zitat aus Ihrer Antwort:
"...Die Neuregelung gilt nicht für Arbeitnehmer, die bei Inkrafttreten der Neuregelung freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und in diesem Zeitpunkt bereits in drei aufeinander folgenden Jahren die entgeltgrenze überschritten haben..."
Für mich gilt sie aber doch weil sie vom 2.2.2007 zurückschaunen und somit die Gesetzeslage RÜCKWIRKEND!! für 2005 ändern, damals wurde nicht 3 Jahre zurück geschaut und wie schon in meiner ersten Anfrage geschrieben bin war ich seit mindestens 15 freiwillig versichert.
Darum nochmals ganz konkret:
Wieso habe ich nicht auch Bestandsschutz wie die Privatversicherten zu diesem Zeitpunkt?
Mir freundlichen Grüßen
Norbert Birk
Sehr geehrter Herr Birk,
die gesetzlichen Krankenversicherungen brauchen Planungssicherheit. Rückwirkende Stichtage dienen daher dazu, Rechtssicherheit zu schaffen. Die Folgen einer anderen Entscheidung als die getroffene Stichtagsregelung wären finanziell kaum absehbar gewesen.
Was Ihren speziellen Fall betrifft, so hat die SPD bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform darauf bestanden, diese Stichtagsregelung für freiwillig Versicherte in dieser Form auszugestalten. Die SPD wollte eine Abwanderung in die privaten Krankenkassen und eine Schwächung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung verhindern. Aus Sicht der Union hätte es dieser Ungleichbehandlung nicht bedurft.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB