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Stefan Müller
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Frage von Gert B. •

Frage an Stefan Müller von Gert B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

ein Bericht im ARD-Fernsehen hat mich zutiefst beunruhigt:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
(Wenn Sie rechts oben klicken, können Sie Sich den ganzen Clip ansehen.)
Noch eine Stellungnahme, die erkennen lässt, das das keine Einzelfälle sind:
http://www.egon-w-kreutzer.de/Ressourcen/070919_Gutachten_Verkauf_von_Krediten.pdf

Frage: Wie beurteilen Sie diese Situation, in der jeder Hausbesitzer mit Grundschulden damit rechnen muss, Pech zu haben und gegen seine Willen in den Einflussbereich solcher Firmen zu kommen. Frage: haben Sie in Ihrer Tätigkeit als Bankfachwirt auch solche Kreditverkäufe erlebt?

Frage: halten Sie eine Situation, in der ich damit rechnen muss, erst mal mein gesamtes Vermögen zu verlieren (auch wenn ich das vielleicht nach Jahren durch eine Schadensersatzklage von meiner Bank teilweise wieder bekomme), für mit einem Rechtsstaat vereinbar?

Frage: Was wollen und können Sie als MdB meines Wahlkreises unternehmen, um solchen Vorgehensweisen Schranken zu setzen ?

Freundliche Grüße und zutiefst beunruhigt

Gert Büttner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Büttner,

vielen Dank für den Link zum Beitrag der Sendung plusminus der ARD, in dem es um den Verkauf von Kreditforderungen ging.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand - wie auch im Beitrag erwähnt - am 19. September 2007 ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält deshalb einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis,
Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite an in- oder ausländische Stellen -- auch solche außerhalb der EU und des EWR -- zu verkaufen, wird derzeit geprüft, ob und inwiefern gesetzliche
Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs angezeigt sind. Insbesondere ist zu erörtern, ob und inwiefern die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist.

Eine Selbstverpflichtung der Banken könnte ein Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Auf Dauer bedarf es verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Kredits durch die Bank an Dritte für den Kreditnehmer -- wie von Teilen der SPD angedacht -- Sinn macht, ist zweifelhaft. Denn zum einen würde die in dem Kreditzins eingepreiste Vorfälligkeitsentschädigung dann möglicherweise entfallen. Zum anderen könnte dieses den Verkauf von Krediten zur Portofoliobereinigung und Freisetzung von Eigenkapital bei den Banken verzögern bzw. unmöglich machen. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.

Konkret schlagen wir folgende drei Maßnahmen vor:

§ Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft werden kann.

§ Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits unverzüglich zu informieren.

§ Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern können.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema Verkauf von Krediten eingehend.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

Sie können sich mit Ihren Fragen auch direkt an mein Büro wenden. Die Adresse lautet: Platz der Republik 1; 11011 Berlin. Oder Sie schreiben Ihre E-Mail an: stefan.mueller@bundestag.de