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Stefan Müller
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Frage von Michael V. •

Frage an Stefan Müller von Michael V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Hr. Müller,

zum Thema "Gesetzesänderung des Waffenrechts" (Absenkung des Alters zum Erwerb von 21 auf 18 Jahre) möchte ich fragen, wie Sie dazu stehen? Folgende Fakten: Großkaliberwaffen dürfen jetzt wie später nur an denjenigen verkauft werden, welcher mind. 1 Jahr aktiv z.B. im Schützenverein schießt (Bedürfniss), rechtlich unbescholten (Zuverlässig) ist, und bekommt nur das Equipment, das er wirklich im Verein schießen kann (abgenommene Schiessstätte, Regelung durch Sportordnung des Verbandes). Das sich somit ein 18jähriger (legal !!!) mit einem Waffenarsenal eindecken kann, ist somit schon aufgrund der MPU nicht möglich, sowie der noch geltenden 2/6 Regelung (2 Wafen pro Halbjahr). Ich möchte auch daran erinnern, das die Schützenvereine mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen haben. Warum? Die Waffen sind immens teuer (1 Match-Pistole ab 2.000€ aufwärts, Munitionspreise wg. Rohstoffentwicklung fast unbezahlbar...). Glaubt wirklich jemand, das sich jemand mit 18 Jahren ein Waffenarsenal aufbaut bei dem Preis? Wohl gemerkt, bei jedem Amoklauf ist das Thema im Vereinsleben und in Internet-foren den aktiven Schützen bzw. WBK Inhabern allgegenwärtig. Den Hinterbliebenen galt stets unser tiefstes Mitgefühl mit dem Wunsch, das sich sowas nie wiederholen möge. Aber dennoch gibt es eine Vielzahl von Waffenbesitzern (über 1 Mio.), wo die Vergehen so gering sind, das sie nicht mal in der Statistik des BKA auftauchen. Und das schon seit Jahren !!! Jede Person, die dieses Hobby ausübt, weiß auch die Gefahren, die damit verbunden sind. Ich möchte Sie bei der späteren Abstimmung bitten, im Sinne der Waffenbesitzer zu entscheiden. Es sollte wirklich alle Kraft gegen den Illegalen Handel mit Schusswaffen eingebracht werden. Wenn jemand wirklich böses willt, wird er sich nicht mit einem Jahr aktivem Schützensport auseinander setzen, sondern er wird sich im Ausland eine illegale Waffe besorgen. Lassen Sie sich nicht blenden von Hetzkampagnen à la Bild-Zeitung etc.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. September 2007 bezüglich der kürzlich angedachten Absenkung des Alters vom 21 auf 18 Jahren für großkalibrige Waffen. Im Grunde gebe ich Ihnen hier völlig Recht. Ziel war eine Gleichbehandlung von Schützen, Jägern und Waffensammlern gewesen. Nach der bisherigen Regelung werden die Sportschützen gegenüber Jägern diskriminiert, für die weiterhin die Altersgrenze von 18 Jahren gilt.

Wenn wir in 18- 20 jährigen legalen Waffenbesitzern eine konkrete Gefahr sehen und wir deshalb eine Altersgrenze von 21 Jahren tatsächlich haben wollen, so muss diese auch für alle gelten und nicht nur für einen Teil der Waffenbesitzer. Wir müssen aufpassen, dass wir Sportschützen dürfen nicht unter einen Generalverdacht stellen. Bereits jetzt haben wir in Deutschland als Vorbedingungen die Bedürfnisprüfung und die Feststellung der psychologischen Reife. Davon abgesehen wird wohl demnächst in der EU eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt.

Allerdings sehe ich es ähnlich wie unser Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: Bei unserer Stimmungslage in Deutschland ist es wohl zur Zeit schwierig, darüber eine sachliche, nüchterne Diskussion zu führen und eine Änderung des Waffenrechts ist im Augenblick sicherlich auch nicht das vordringlichste Problem in unserem Land. Jedoch müssen wir zu gegebener Zeit -- spätestens zur Einführung der EU-weiten Regelung - uns über eine ausgewogene Regelung einigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB