Frage an Stefan Müller von Dieter N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Müller,
wie rechtfertigen Sie den Vorschlag ihrer Partei zur Anhebung der Parteienfinanzierung??
Finden Sie nicht auch das in Zeiten klammer Kassen eine solche
"Selbstbedienung" durch die Volksparteien bei den Bürgern dieses Landes sehr schlecht ankommt? Die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse im geplanten Ausmaß würde mit Sicherheit anderen Parteien eine große Zahl von Prodestwählern bescheren. Das kann nicht im Sinne ihrer Partei sein. Vielmehr sollten Sie den Mitgliederverlust doch durch gute Politik stoppen.
In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dieter Nützel
Sehr geehrter Herr Nützel,
die Regierungskoalition ist sich darüber einig, dass es beim bisherigen System der Parteienfinanzierung bleiben wird. Bei den derzeit noch laufenden Verhandlungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag geht es allein um die Anpassung der Obergrenze von derzeit 133 Millionen Euro bei den staatlichen Zuschüssen an die Inflationsentwicklung. Es hat in den vergangenen 5 Jahren keine Erhöhung gegeben. Ich halte daher eine Anpassung an die Inflationsrate nicht für Selbstbedienung. Debatten um die Erhöhung von Abgeordnetendiäten oder von staatlichen Zuschüssen an die Parteien stehen immer im Kreuzfeuer der Kritik, unabhängig davon in welcher Höhe die Zuwendungen steigen sollen.
Ich gehe davon aus, dass ein für alle Parteien annehmbarer Kompromiss gefunden wird. Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass -- egal wie die Erhöhung ausfallen wird -- die übliche Diskussion über Selbstbedienung der Parteien losbrechen wird. Diese Kritik müssen wir aber aushalten. Die andere Möglichkeit der Parteienfinanzierung bestünde darin, über mehr Spenden aus der Wirtschaft für eine ausgeglichene Parteikasse zu sorgen. Das führt in der Regel dazu, dass sich die Parteien dem Vorwurf der Käuflichkeit politischer Entscheidungen aussetzen. Politische Beteiligung vollzieht sich am wirksamsten über die Mitarbeit in Parteien. Das Grundgesetz legt die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung fest. Parteien wirken zwar nicht allein an der politischen Meinungs- und Willensbildung mit, sie bestimmen aber das politische Leben. Dieser besonderen Rolle der Parteien trägt das Grundgesetz
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Rechnung, indem es in Art. 21 Grundgesetz ihre Aufgaben und ihren Status
festlegt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bund.de/nn_3302/Microsites/Deutsche-Demokratie/Rechtsprechung/Bundesverfassungsgericht/Bundesverfassungsgericht-knoten.html__nnn=true
erhalten sie damit den "Rang einer verfassungsrechtlichen Institution".
Bis heute ist es noch keinem Kritiker der Parteienfinanzierung gelungen, ein überzeugendes Konzept vorzulegen, dass sowohl dem Finanzierungsbedarf der Parteien Rechnung trägt, als auch die immergleichen Vorwürfe der Selbstbedienung entkräftet.
Die staatlichen Zuwendungen geben den Parteien Planungssicherheit und machen sie unabhängig von externen Finanzierungsquellen. Ich halte dieses System daher für das am Besten geeignete, weil es auch die Unabhängigkeit der politischen Arbeit sichert.
Sie können sich künftig mit Ihren Fragen auch direkt an mich wenden unter:
stefan.mueller@bundestag.de oder unter der Postanschrift Platz der Republik 1; 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB