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Frage von Philip K. •

Frage an Stefan Müller von Philip K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Müller,

Ich möchte gerne Bezug nehmen, zu ihrer Antwort auf das Schreiben von Dr. Mörtel.

Der "Internationale Terrorismus" ist doch ein herrliches Mittel, um die Bevölkerung zu verunsichern und Angst zu schüren. Eine Bevölkerung, die permanent in Angst gehalten wird akzeptiert nämlich viel einfacher neue, schärfere und vor allem unverhältnismäßige Sicherheitsgesetze (die zudem in Teilen völlig konträr zum Grundgesetz stehen).

Sie möchten wissen, welche bürgerlichen Rechte uns diese Regierung genommen habe, das ist natürlich geschickt formuliert, denn uns wurden vielleicht nicht direkt Rechte genommen, aber der Staat nimmt sich eine immer umfassendere Überwachung seiner Bürgerinnen und Bürger heraus. Beispiele:

- Zusammenschaltung vieler Datenbanken zu einer neuen Anti-Terror-Datei
- Biometrische Daten (Fotos, Fingerabdrücke) in Pässen inkl. Online-Zugriff auf Passbilder durch Behörden
- Weitergabe von Fluggast- und Finanzdaten (S.W.I.F.T.) an die USA - abgesegnet durch die EU
- TK Vorratsdatenspeicherung (sogar für Anonymisierungsdienste)
- zentrale Bürgerdatenbank durch Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
gefordert sind zudem:
- Zweckentfremdung der Mautdaten
- heimliche Online-Durchsuchungen von PCs der Bürger
- Einsatz der Bundeswehr im Innern
- Ausweitung von Videoüberwachung

Alle genannten Dinge sind rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich in höchstem Maße bedenklich! Des Weiteren, wie viele Menschen sind seit Bestehen der BRD durch internationalen Terrorismus umgekommen? NULL! Wie viele Drogentote, Verkehrstote usw. haben wir pro JAHR? Richtig, einige Tausende, aber nach denen kräht bei Sicherheitsgesetzen ja kein Hahn, es geht immer nur um Terrorismus, wegen dem wir immer mehr auf unsere (ja!) Freiheit verzichten sollen.

Hier noch eine Lektüre für Sie (ULD-Gutachten): https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20070628-vorratsdatenspeicherung.htm

Mit der Bitte um Stellungnahme sende ich ihnen freundliche Grüße,
Philip Kaufmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

die Frage, wie viel Sicherheit unser Land braucht und welche Maßnahmen angemessen sind oder nicht, beantwortet sicher jeder unterschiedlich. Es wird daher kaum möglich sein, hier allen Ansichten gleichzeitig gerecht zu werden. Die Grenzen muss daher das Bundesverfassungsgericht setzen. Das tut es auch. Es gibt in Deutschland kein Sicherheitsgesetz, das nicht verfassungskonform wäre.

Sollte das Bundesverfassungsgericht bei einer einzelnen gesetzlichen Maßnahme einmal verfassungsrechtliche Bedenken anmelden, ist selbstverständlich, dass die Bundesregierung dann die entsprechenden Nachbesserungen vornehmen wird, um der Verfassung gerecht zu werden.

Die Opfer des Straßenverkehrs mit Opfern terroristischer Anschläge zu vergleichen ist, freundlich gesagt, völlig neben der Spur. Hier besteht überhaupt kein Zusammenhang. Sie können mir selbstverständlich gern erklären, was Gesetze zum Schutz gegen Terrorismus mit Opfern des Straßenverkehrs zu tun haben. Und ohne die Opfer terroristischer Anschläge mitgezählt zu haben, fallen mir abgesehen von Mitmenschen anderer Nationen spontan die 30 Deutschen ein, die bei dem Anschlag auf das World Trade Center ums Leben gekommen sind. Wie Sie auf NULL! kommen ist mir schleierhaft.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB