Frage an Stefan Müller von Michael S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Müller,
es würde mich sehr interessieren, was Sie zum Einsatz von Tornados und Spähpanzern der Bundeswehr beim G8-Gipfel denken. Mit Amtshilfe hat das nichts zu tun und ist ein eklatanter Bruch der Verfassung, der Folgen für die Verantwortlichen haben muß. Ich beobachte schon seit vielen Jahren mit Besorgnis die weiter ansteigende Mißachtung der Verfassung seitens der Politik (Legislative), der Exekutive sowie Judikative und die schrittweisen Versuche, diese zu unterlaufen. Wenn dieser Verfassungsbruch keine Folgen hat, ist mein Vertrauen in die Demokratie vollends erschüttert. Ich selbst war nicht in Heiligendamm und bin auch kein sog. G8-Gegner.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seitz
Sehr geehrter Herr Seitz,
Ihre geäußerten Sorgen teile ich jedoch nur bedingt und möchte gerne meinen Standpunkt aufzeigen sowie einige Detailinformationen liefern.
Tatsächlich ist es kein ungewöhnlicher Vorgang, dass die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe Polizei und Behörden unterstützt. Dieses gilt besonders, wenn die Bundeswehr über notwendige technische Fähigkeiten verfügt, mit denen zivile Stellen nicht ausgerüstet sind. So kommen die Aufklärungstornados der Bundeswehr beispielsweise regelmäßig bei der Suche nach vermissten Personen oder bei Naturkatastrophen zum Einsatz. Durch den Artikel 35 des Grundgesetztes ist eine solche Unterstützung ausdrücklich gestattet.
Um die notwendige Sicherheit des G8-Gipfels in Heiligendamm und seiner Teilnehmer zu gewährleisten, nahmen die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns eine solche Amtshilfe der Bundeswehr in Anspruch. Neben den Aufklärungstornados wurden auch Fennek-Aufklärungsfahrzeuge der Bundeswehr eingesetzt. Ziel des Einsatzes war es Veränderungen im Gelände in der Nähe des Sicherheitszaunes aufzuklären, um der Polizeiführung wichtige Informationen zu liefern.
Aus meiner Sicht war die Hilfe der Bundeswehr in diesem Fall zweifellos notwendig und angemessen. Eine unzulässige Übertretung der grundgesetzlichen Vorgaben, ist für mich nicht zu erkennen. Auch das Bundesverfassungsgericht ist dieser Ansicht und hat die Klage der Linksfraktion abgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB