Frage an Stefan Müller von Gerald H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Herr Müller,
die Leistungen nach dem SGB II sollen so gestaltet sein, dass durch sie das „soziokulturelle Existenzminimum“ gedeckt wird. Ein Überdeckung ist unerwünscht, da diese den Anreiz für eine Arbeitsaufnahme vermindern könnte und zu höheren Belastungen der Sozialkassen führen würde. Die Leistungen werden als Pauschalen erbracht, was nach der aktuellen Rechtsprechung als verfassungsgemäß eingestuft wird, sofern das Existenzminimum nicht unterschritten wird.
Die zeitliche Fortentwicklung dieser Pauschalen erfolgt mit dem aus der Rentenanpassung übernommenen Prozentsatz. Zum 1. Juli 2007 sind dies 0,54 Prozent.
Es ist allgemein bekannt, dass diese Rentenerhöhung nicht den Anstieg der Verbraucherpreise (unter anderem verursacht durch die Mehrwertsteuererhöhung) ausgleicht. Dies bedeutet einen Kaufkraftverlust für alle Rentner. Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, die ja vorher schon nur das Existenzminimum erhielten, folgt daraus zwangsläufig, dass diese nunmehr unter dieses Existenzminimum rutschen.
Frage: Stimmen Sie zu, dass die Bindung der Fortschreibung der Hilfe zum Lebensunterhalt an die Rentenanpassung statt etwa an einen Verbraucherpreisindex zu einer Unterdeckung bei den Hilfeempfängern führt?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber