Frage an Stefan Müller von Klaus K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Müller, die Bundesregierung hat für die „Doppelverbeitragung“ von KV/PV auf Betriebsrenten ab 1.1.20 einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro beschlossen. Wie ist das für Rentner geregelt, die sich, wie ich, die Betriebsrente als Einmalzahlung haben auszahlen lassen? Es ist beschämend, dass die seit 2004 bestehende maßlose Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung nicht komplett abgeschafft wird. Man stelle sich vor, jemand erhält monatlich 169,25 Euro, dann müssen von 10 Euro KV/PV-Beiträge berechnet und bezahlt werden. Was für ein Unsinn, was für eine Bürokratie. Wegen des im Vergleich zu anderen Ländern niedrigen Rentenniveaus von 48% gehören nicht nur die Doppelverbeitragung sondern die komplette KV/PV-Verbeitragung abgeschafft. Damit könnte die Bundesregierung dem von ihr permanent gepredigten 3-Säulenmodell (Gesetzlich, Betrieb, Privat) mehr Bedeutung verleihen und damit das miserable Rentenniveau kompensieren – für alles und jedes ist Geld da, aber für die Menschen, die ein Leben gearbeitet und eingezahlt, den „Laden“ am Laufen gehalten haben, indem sie aufgestanden und zur Arbeit gegangen sind, bestimmt nicht – auch nicht in Zeiten von Rekord-Steuereinahmen, wie in den letzten Jahren. Durch die bis jetzt geltende KV/PV-Verbeitragung, die ich 10 Jahre lang bezahlen muss, werden mir 20% der Betriebsrente wieder „abgezockt“. Es ist ein Trauerspiel. Man braucht sich nicht mehr zu wundern, dass die einstigen Volksparteien immer mehr an Vertrauen einbüßen, Wähler verlieren und sich wie die SPD im Niedergang (Auflösung, Bedeutungslosigkeit) befinden. Wenn die Unionsparteien CDU/CSU so weiter machen, könnte ihnen ein ähnliches Schicksal blühen – Europawahl, Brandenburg, Sachsen, Thüringen – ein Absturz nach dem anderen. Wie sehen Sie das? Warum wurde wenigstens diese unsägliche Doppelverbeitragung nicht abgeschafft? Wie werden vom neuen Gesetz Einmalzahlungen behandelt?
Mit freundlichen Grüßen