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Stefan Müller
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Frage von Reinhold Z. •

Frage an Stefan Müller von Reinhold Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Müller

neben etlichen anderen "Leidensgenossen" fühle ich mich seitens der Politik belogen und betrogen was dem abgeschlossenen Direktversicherungs-Vertrag zur privaten Altersvorsorge betrifft. Wenn es zur Auszahlung kommt müssen etwa 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden. Ich verstehe nicht warum Sie und ihre Minister-Kollegen rein gar nichts gegen diese Ungerechtigkeit tun.

Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der privaten Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?

Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den Eingriff in bestehende Verträge?

•Der uralte Grundsatz (pactasundservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist einfach ausgehebelt worden.

Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von ca. 30Mrd. €. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt.

Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zöbelein,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Oktober, in der Sie die Problematik der sogenannten "Doppelverbeitragung" von Betriebsrenten ansprechen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen die Hintergründe und anstehenden Rechtsänderungen zu erläutern: Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde 2004 festgelegt, dass auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten, die im Rahmen einer Direktversicherung abgewickelt werden, der allgemeine Beitragssatz in den einzelnen Sozialversicherungszweigen entrichtet werden muss. Ziel der Regelung war es, die Rentner stärker an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen. Vor Erlass des GMG deckten die Beitragszahlungen der Rentner lediglich ca. 43 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung ab. Die immer größer werdende Finanzierungslücke wurde durch die Solidarleistungen der übrigen Beitragszahlergemeinschaft gedeckt. Es war daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den übrigen Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen, der durch die Erwerbstätigen aufgebracht wurde, nicht noch höher werden zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Rechtmäßigkeit des GMG bestätigt.

Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich die Situation heute jedoch geändert und es ist möglich, die betriebliche Altersvorsorge stärker zu entlasten. Die Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern ist auch eine Anerkennung der Lebensleistung der älteren Generation. Zugleich ist es aufgrund des demographischen Wandels wichtig, gerade die jüngere Generation zum Aufbau einer Altersversorgung zu motivieren.

Daher werden wir mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) die zusätzliche Altersversorgung signifikant entlasten und ein höheres Nettoeinkommen im Alter ermöglichen. Mit dem GKV-BRG werden Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner von den Krankenversicherungsbeiträgen, die sie aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen haben, ab dem 1. Januar 2020 durch die Einführung eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 159,25 Euro entlastet. Von dem Freibetrag werden auch diejenigen profitieren, deren Rentenbezug vor dem Jahr 2020 begonnen hat und deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag ist an die Entwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich damit jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.

Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159,25 Euro (2020) monatlich erhalten mit der Neuregelung eine Entlastung von rund 300 Euro pro Jahr. 60 Prozent der betroffenen Personen zahlen damit zukünftig maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, deren Betriebsrente bisher unterhalb der Freigrenze lag, zahlen auch weiterhin keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt werden die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner so jedes Jahr um mindestens 1,2 Milliarden Euro entlastet.

Damit setzen wir ein klares Signal: Es lohnt sich, für das Alter vorzusorgen und wir entlasten gleichzeitig die heutigen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB