Frage an Stefan Müller von Andreas C. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Müller,
Meine Frage betrifft den Unterfahrschutz unter Leitplanken zum Schutz von Motorradfahrer bei Unfällen.
Die Abgeordneten von Linken, unterstützt von den Grünen forderten vor geraumer Zeit die flächendeckende Anbringung von Unterfahrschutzplanken. Eine Maßnahme, die in der Regel nur wenige tausend Euro kosten würde, aber bis heute bereits Hunderte von Leben gerettet hat.
Dieser Antrag wurde von Union, SPD und AFD, (FDP enthielt sich) mit der Begründung abgelehnt, das "Tempolimits und die Messung der Einhaltung den gleichen Schutzeffekt haben würden".
Schmutz oder Bitumen auf der Fahrbahn sind leider von der gefahrenen Geschwindigkeit überhaupt nicht beeindruckt. Ob mit 50 km/h oder 100 km/h gegen den scharfkantigen Stützpfosten – die Gliedmaßen sind ab.
Ich stelle nun die Frage an Sie, ob Sie der Argumentation der Ablehung folgen oder ob Sie sich dafür einsetzen werden, das zeitnah bei Neu-, aber auch Sanierungsprojekten an den Leitplanken verbindlich ein Unterfahrschutz angebracht werden muss. Hierzu müssen vom Bund natürlich auch entsprechende Mittel für die Länder und Komunen zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Thema. Es muss ganz klar das Ziel sein, die Zahl der Verkehrsunfälle und Verkehrstoten auf unseren Straßen zu senken. Aus diesem Grund gibt es auf Bundesebene, aber auch bei uns in Bayern ein sog. Verkehrssicherheitsprogramm, mit dessen Maßnahmen dieses Problem angegangen wird.
Wie Sie richtig feststellen wurde der Antrag der Fraktion die LINKE zum Thema „Unterfahrschutz“ mehrheitlich im federführenden Verkehrsausschuss abgelehnt. Es ist durchaus möglich, dass mithilfe der sog. Unterfahrschutzsysteme schwere Unfallfolgen für Motorräder abgewendet werden können. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilt diese Ansicht und empfiehlt aus diesem Grund auf Strecken mit besonders hohem Motorradverkehrsaufkommen bzw. „auffälligem Unfallgeschehen von Motorrädern“ die Installation solcher Systeme.
Es sei jedoch bei dem Einsatz dieser Systeme zu bedenken, dass ein solcher Unterzug sich auch nachteilig auf das Anprallverhalten insbesondere von PKWs auswirken könnte. Aus diesem Grund sei eine sorgfältige Abwägung erforderlich, ob es aufgrund der örtlichen Verhältnisse sinnvoll ist an dieser konkreten Stelle einen solchen Schutz zu installieren. Auch wenn ich grundsätzlich den Einsatz von Unterfahrschutzplanken begrüße, halte ich jedoch eine generell geforderte Verpflichtung aus den genannten Gründen für nicht sinnvoll.
Ferner möchte ich an dieser Stelle darauf verweisen, dass es bereits schon heute so ist, dass die Straßenverkehrsbehörden gefährliche Kurven mit sog. Unterfahrschutzplanken ausstatten können. In Bayern werden beispielsweise schon seit Jahren über hunderte Stellen mit Unterfahrschutzplanken ausgerüstet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller