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Stefan Müller
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Frage von Werner H. •

Frage an Stefan Müller von Werner H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller,

mein damaliger und jetziger Arbeitgeber empfahl mir als Altersvorsorge den Abschluss einer Direktversicherung. Pauschalsteuersatz bei Abschluss: 10%.
Ca. 3 Jahre nach Abschluss erhöhte der Gesetzgeber den Pauschalsteuersatz (rückwirkend für bestehende Verträge auf 15%), kurz danach wieder rückwirkend auf 20 Prozent. Super, nicht wahr.
Jetzt kommts aber: 2003 führte der Gesetzgeber die Einführung von Krankenkassenbeiträgen im Auszahlungsfall ein, ebenfalls rückwirkend auch für bereits seit langem bestehende Verträge (Volumen 20% der Auszahlungssumme).

Mir geht es mit diesem Schreiben um die schreiende Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung, rückwirkende Einführung 2003, und zwar den vollen Beitragssatz AN und AG. Ich empfinde das schlichtweg eine Riesensauerei (entschuldigen Sie den Ausdruck), aber rückwirkend kraft Gesetz Verträge zu ändern, ist schlichtweg ein absolutes NoGo. Da ist keinerlei Verlass mehr auf Politik. Das werde ich auch so meinen Kindern zum Thema Altersvorsorge genauso weitergeben.
Unser schöne Bundeskanzlerin hat eine Gesetzesänderung ja vor kurzem abgelehnt mit dem Hinweis, es sei im Gegensatz zu anderen Problemen kein Geld dafür da. Meines Wissens ist das Thema bei CDU/CSU wieder in der Diskussion.
Ich apelliere hiermit an Sie, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu räumen und sich gegen die Abschaffung der 2003 eingeführten gemeinen, hinterhältigen Regelung einzusetzen

Mit freundlichen Grüßen
W. Herkert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Thema „Direktversicherungen“ und die damit verbundenen Fragestellungen ob und wie gegebenenfalls Veränderungen bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen vorgenommen werden können, ist ein Thema das innerhalb meiner Fraktion intensiv diskutiert wird.

Bislang ist jedoch insgesamt noch keine Einigung darüber erfolgt, wie Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft aufgefangen werden könnten. Die Klärung dieser Frage ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Änderung der aktuellen Rechtslage vornehmen zu können.

Gerne kann ich Ihnen eine ausführliche Antwort zu den Hintergründen der aktuellen Diskussion um die Doppelverbeitragung zukommen lassen, wenn Sie sich hierzu über meiner Bundestagsadresse: stefan.mueller@bundestag.de bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller