Frage an Stefan Müller von Horst B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehretr Herr Müller
Das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz. Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Fahrgäste und der Beschäftigten ausgetragen werden. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.8.17 mit wie Sie dazu stehen, dan kann ich es bei meiner Wahlentscheidung noch berücksichtigen.
Mfg H.B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Thema „Personenbeförderungsgesetz“ ist den Verkehrspolitikern meiner Fraktion durchaus präsent. Die von Ihnen angesprochenen Aspekte, Arbeitnehmerschutz und Einhaltung von Qualitätsstandards, sind auch meines Erachtens sehr wichtig. Wie mir aus Fachkreisen mitgeteilt wurde, scheinen die Diskussionen über die Sozialstandards und die Anliegen der kommunalen Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Erbringung von eigenwirtschaftlichen Verkehren nicht abgeschlossen zu sein. Anfang 2017 wurde ein Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Personenbeförderungsgesetz vorgelegt, der bei weiteren Diskussionen vermutlich auch eine Rolle spielen wird.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass das System „öffentlicher Personennahverkehr“ sehr komplex ist. Deshalb sollte eine mögliche Gesetzesänderung gut durchdacht sein und bedarf einem breiteren Dialog.
Inwieweit das Thema „Personenbeförderungsgesetz“ in der kommenden Legislaturperiode eine Rolle spielen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Die Ziele für die kommenden vier Jahre werden erst nach der Bundestagswahl im Koalitionsvertrag niedergeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller