Frage an Stefan Müller von Gerhard G. bezüglich Wirtschaft
Wie ist Ihre Haltung zu den Themen undemokratische und unfaire Freihandelsabkommen mit Schiedsgerichten bzw. Einführung eines zentralen Lobbyregisters und wie haben Sie bisher bzw. werden sie bei zukünftigen Bundestagsabstimmungen zu diesen Themen votieren?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Im vergangenen Jahr wurde im Deutschen Bundestag über die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters abgestimmt. Die Forderung der Oppositionsfraktionen ist allerdings gescheitert.
Grundsätzlich spricht eigentlich nichts gegen ein Lobbyregister. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es ja bereits seit vielen Jahren im Deutschen Bundestag eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag vertreten. Die Eintragung in diese Liste ist die Bedingung für einen Hausausweis. Die Interessenvertretung ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Willensbildungsprozesses. Abgesehen davon gehört es zu den Aufgaben eines jeden Abgeordneten, mit Vereinen, Verbänden und sonstigen Interessenvertreten auf Wahlkreisebene über die Landesebene bis hin zur Bundesebene, Gespräche zu führen. Dies sollte nicht durch die Einführung von Regularien unnötig erschwert werden.
Im Folgenden darf ich auf das Thema „Freihandelsabkommen“ zu sprechen kommen. Unsere deutschen Unternehmen leben von dem freien Handel, offenen Märkten und den internationalen Beziehungen. Gerade für Deutschland sind beispielsweise die Vereinigten Staaten einer der wichtigsten Handelspartner im Außenhandel. Ich bin für einen fairen Handel, bei dem keine einseitigen Wettbewerbsvorteile durch staatliches Eingreifen erzeugt werden. Die Europäische Kommission muss dafür Sorge tragen, dass bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA größtmögliche Transparenz sichergestellt ist. Das heißt konkret, die Öffentlichkeit zeitnah und umfassend über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren.
Abschließend darf ich noch auf Ihre Frage nach den Schiedsgerichten in Verbindung mit den Freihandelsabkommen eingehen. Bei Beziehungen zwischen hochentwickelten Rechtsräumen, wie den USA und der EU, sehe ich einen besonderen Investitionsschutz mit Schiedsgerichten als nicht zwingend erforderlich an.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB