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Stefan Müller
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Frage von Susanne L. •

Frage an Stefan Müller von Susanne L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Müller,

seit einigen Wochen schlagen die Wellen bezüglich der geplanten Privatisierung von Autobahnen und Schulen berechtigterweise sehr hoch. Als Steuerzahler frage ich mich ernsthaft, wie Sie, als gewählter Volksvertreter, dazu stehen? Denn es ist ABSOLUT nicht in meinem Interesse, das durch eine schnelle Grundgesetzänderung die Autobahnen nicht mehr in bundeseigener Verwaltung geführt werden. Das Modell der ÖPP bei künftigen Autobahnprojekten ist ebenfalls, lt. Bundesrechnungshof, z.T bis zu 40% teurer. Sollten Sie dieser Änderung zustimmen. haben Sie und Ihre Partei meine Stimme nicht mehr.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Lorenzett,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema „Verkehrsinfrastrukturgesellschaft und ÖPP“.

Zu Beginn möchte ich gerne deutlich machen, dass die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag von Anfang an gefordert hat, dass es keine Autobahnprivatisierung geben darf. Uns ist es sehr wichtig, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der neuen Infrastrukturgesellschaft ist. Auch meiner Ansicht nach dürfen Private keine Eigentumsanteile an der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften erwerben. Diese Forderung haben wir vorletzte Woche umgesetzt.

Zu ÖPP habe ich eine differenzierte Meinung. Kritiker behaupten zumeist pauschal, dass es durch ÖPP zu Preissteigerungen kommt. Bei einem Vergleich der Finanzierung mit Haushaltmitteln und ÖPP sind ÖPP-Projekte jedoch tendenziell nur bei einer buchhalterischen Betrachtung teurer. Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung sind sie deutlich günstiger.

In dieser Legislaturperiode haben wir im Bundeshaushalt viel mehr Geld für Infrastrukturprojekte zur Verfügung gestellt als je zu vor. Das Geld reicht aber trotzdem nicht aus, um alle erforderlichen Verkehrsprojekte zu finanzieren. Deshalb ist die richtige Frage nicht, ob ein Projekt mit privaten Investoren möglicherweise (dies muss man bei jedem Projekt separat berechnen) etwas teurer ist, sondern ob das Projekt ohne private Investoren überhaupt gebaut werden kann.

Wenn ein Infrastrukturprojekt nicht gebaut wird, entstehen teilweise immense volkswirtschaftliche Verluste und auch höhere Umwelt- und Klimabelastungen. Diese entstehen dadurch, dass zum Beispiel zahlreiche LKW länger unterwegs sind (dichter Verkehr, Staugefahr) und sie – wenn zum Beispiel eine Verbindungstrecke nicht vorhanden ist – längere Strecken zurücklegen müssen. Dies kann bei einzelnen nicht realisierten Verkehrs¬projekten zu mehreren Tausend oder gar Zehntausend zusätzlichen Fahrkilometern täglich führen. Diese Kosten für die Wirtschaft und die Umweltbelastungen werden bei einer buchhalterischen Betrachtung nicht berücksichtigt.

Da die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel nicht ausreichen, um alle notwendigen Sanierungen und Neubaumaßnahmen zu finanzieren, darf die buchhalterische Betrachtung nicht die endgültige Betrachtung sein. Die Ergebnisse der buchhalterischen Betrachtung müssen in eine volkswirtschaftliche Betrachtung einfließen. Die buchhalterische Betrachtung ist zu einseitig und spiegelt die Lebenswirklichkeit nicht wieder. Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung sind ÖPP-Projekte meist billiger. Falls bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung ÖPP-Projekte billiger sind, möchte ich im Interesse der Menschen unseres Landes, dass sich private Investoren auch künftig an der Sanierung oder am Neubau von Verkehrsinfrastrukturprojekten beteiligen. Kommt jedoch die volkswirtschaftliche Betrachtung bei einem Projekt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung privater Investoren teurer ist, dann darf dieses Projekt nicht mit Hilfe Privater gebaut werden.

Meine differenzierte Sicht auf ÖPP – Projekte steht nicht im Widerspruch zur ersten Aussage in meinem Schreiben. Private dürfen kein Eigentum an unserer Verkehrsinfrastruktur erwerben, d. h., sie dürfen sich nicht an der Infrastrukturgesellschaft beteiligen. Bei einzelnen Projekten jedoch gilt es zu prüfen, ob bei einer Realisierung mit Hilfe von ÖPP der volkwirtschaftliche Nutzen größer ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB