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Stefan Müller
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Frage von Andreas G. •

Frage an Stefan Müller von Andreas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

wie stehen Sie zu den von Bundesminister Maas angestellten Überlegungen den Mordparagraphen zu reformieren?

Gerne teile ich Ihnen auch meine Meinung mit: Wenn diese Reform so kommen sollte, wie im Referentenentwurf dargestellt, ist verliert die Union einen letzten Markenkern, nämlich den im Bereich des Rechts.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich.

Beste Grüße
A. Goltz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Goltz,

im März 2016 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zu der Reform der Tötungsdelikte vorgelegt. Dieser wurde von der Union kategorisch abgelehnt, weshalb er letztlich auf Eis gelegt wurde. Auch ich habe die Reform der Tötungsdelikte eher kritisch gesehen.

Herausgreifen möchte ich die Diskussion um den Strafrahmen beim Straftatbestand „Mord“ gem. § 211 StGB. Gemäß § 211 Absatz 1 steht Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Strafe. Der Referentenentwurf rückte davon ab und sprach sich stattdessen für einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren aus. Das menschliche Leben ist jedoch verfassungsrechtlich geschützt und nimmt somit eine sehr hohe Stellung ein. Aus diesem Grund ist es meines Erachtens auch erforderlich, dass für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe geltendes Recht bleibt und das ohne Strafmilderungen. Alles andere würde dem hohen Schutzgut „Leben“ widersprechen. Ferner wäre es rechtsunischer, wenn die Gerichte künftig im Einzelfall entscheiden müssten, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Jahren angemessen sei oder lieber doch eine mildere Freiheitsstrafe. Eine Neuauflage der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch könnte zu mehr Unsicherheit führen, als sie dienlich wäre. Letztlich möchte ich auch darauf hinweisen, dass auch der Koalitionsvertrag eine Reform der Tötungsdelikte auch nicht vorgesehen hätte.

Nachdem der Entwurf jedoch im Rahmen der Ressortabstimmung, wie bereits erwähnt, abgelehnt wurde, wird dieser auch nicht ins Kabinett kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB