Frage an Stefan Müller von Klaus D. bezüglich Staat und Verwaltung
Die Forderung von Verdi, für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, die
Löhne und Gehäler um 3.5% zu erhöhen wurde vom Innenminister als "Maßlos" zurück-
gewiesen.
Wie bezeichnen Sie dann die Forderung, die Diäten der Abgeorndeten um 10% zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Dippold,
Sie werden mir gewiss darin zustimmen, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung egal zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß, auf öffentliche Kritik stoßen wird. Genau aus diesem Grunde ist uns sehr daran gelegen, dass sämtliche Änderungen des Abgeord-netenrechts absolut transparent erfolgen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in der vergangenen Legislaturperiode eine Unabhängige Kommission eingesetzt und mit der Aufgabe betraut, Vorschläge für eine Reform des Abgeordnetenrechts vorzulegen. Alle Änderungen, die nun getroffen werden sollen, orientieren sich exakt an den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission. Dabei zeigen wir gerade in Hinblick auf die Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung, dass wir uns im Bereich der Rechtsstellung der Abgeordneten nicht im rechtsfreien Raum bewegen.
Was die Anpassung der Diäten angeht, so halte ich unseren Vorschlag für sehr ausgewogen. Zudem möchte ich betonen, dass die Anpassung der Diäten an die Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht lediglich die Umsetzung einer nun seit bereits 18 Jahren bestehenden gesetzlichen Regelung darstellt. Ausdrücklich möchte ich auch erwähnen, dass es von 2003-2007 und von 2009-2011 keine Erhöhung der Diäten gab. Die Anpassung der Diäten an die künftige Lohnentwicklung in Deutschland ist ebenfalls sachgerecht und transparent. Bisherige Erhöhungen erfolgten eher willkürlich. In Zukunft kann es nun auch Abschläge geben, sollten die allgemeinen Löhne zurückgehen.
Auch in Bezug auf die Altersversorgung haben wir uns an die Vorschläge der Unabhängigen Kommission gehalten. Diese war der Meinung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit eines Abgeordneten und seiner wirtschaftlichen Existenz ein ausreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben muss. Deshalb hält sie System und Höhe der Altersvorsorge für verfassungskonform. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, den maximal zu erreichenden Versorgungssatz von 67,5 auf 65 % zu senken. Auch die vorzeitige Altersentschädigung kann zukünftig nur noch mit Abschlägen wie bei „normalen“ Arbeitnehmern und frühestens ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller MdB