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Stefan Müller
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Frage von Sonja G. •

Frage an Stefan Müller von Sonja G. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Müller,

wann wird das Gesetz über das Betreuungsgeld endlich geändert? Die Stichtagsregelung muss gestrichen werden!! Es ist doch hochgradig ungerecht, dass Familien mit Kindern, die zwischen 1 und 3 Jahre alt sind, das Betreuungsgeld gerade nicht beantragen können!! Da das Gesetz zum 01.08.13 in Kraft getreten ist, ergibt sich doch aus dem Inhalt des Gesetzes, dass alle Kinder, die zwischen 01.08.10 und 01.08.12 geboren sind, also zwischen 1 und 3 Jahre alt sind, unter die Regelungen des Gesetzes fallen sollten.

Der Ausbau von Kitaplätzen für die entsprechende Altersgruppe wurde ja auch nicht vorangetrieben, um den Eltern dann zu signalisieren: Ihr Kind ist leider zu früh geboren, die Kita muss erst noch leer stehen, bevor sie in drei Monaten genutzt werden kann... Aber so kommt mir die Stichtagsregelung für das Betreuungsgeld vor!

Ich erwarte von der seit der Bundestagswahl erstarkten CSU hier eindeutige Handlungen!

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

Viele Grüße
Sonja Glück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Glück,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Januar dieses Jahres zum Betreuungsgeld.

Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts wird es keine Änderung der Stichtagsregelung geben können. Da uns aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 01.08.2013 - werden 100 Euro monatlich gezahlt für die einjährigen Kinder und erst ab dem 01.08.2014 werden 150 Euro monatlich gezahlt für die ein- und zweijährigen Kinder. Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.07.2012 geboren wurden.

Ein Bespiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines zum Beispiel am 01.02.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 01.08.2013 bis zum 31.01.2014 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde sechs Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 01.08.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete - nach sechs Monaten - mit dem 01.02.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch „zerstückelte“ Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.

Mir ist bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt. Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall.

Mit freundlichen Grüßen