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Frage von Joel H. •

Frage an Stefan Müller von Joel H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller.

In Ihrer Antwort vom 18.12.13 an Hrn. Hahmann schreiben Sie das es schwierig seie Abzugrenzen "wo eine zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo eine strafwürdige Einflussnahme beginnt."

Mir fällt es schwer Ihrem Gedankengang zu folgen und die Schwierigkeit der Abgrenzung zu sehen!

Bestechung ist Einflussnahme mit Vorteilsgewährung, und sollte strafbewehrt sein. Ich wüsste sehr gerne, und mit mir viele potentielle Wähler aus Ihrem Wahlkreis, ob wir uns darauf verlassen können das unser Wahlkreisvertreter, also Sie, das Sie das auch so sehen?

Einflussnahme ohne Vorteilsgewährung ist nicht Bestechung, evt. moralisch auch nicht einwandfrei, aber rechtlicht warscheinlich nicht zu beanstanden.

Meine präzisierte Frage lautet demnach: Sind sie dafür Bestechung von Abgeordneten strafrechtlich zu verfolgen oder nicht?

Nachdem Einflussnahme, sowohl aktiv im Bundestag, als auch passiv als der auf den Einfluss genommen wird, Teil Ihrer grundgesetzlichen Aufgaben sind schlägt sicher keiner vor diese unter Strafe zu stellen.

Vielen Dank für die Präzisierung Ihrer Antwort.

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