Frage an Stefan Müller von maria m. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Tätigkeit als Staatssekretär.
Danke für Ihre Antwort, jedoch sind meine 2 Fragen zum Thema "Rente" vom 10.09.2013, leider nicht beantwortet worden:
1.) Warum sind diese Änderungen nicht auf die Versorgung der MdB´s - welche zu 100 % steuerfinanziert ist - übertragen worden ?
2.) Um Altersarmut zu verhindern, werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Regelungen der MdB-Versorgung auf für die Rente von "Otto-Normal-Bürger/in" übertragen werden ?
Da ich gerne verstehen würde, weshalb, die Regelungen für "Otto-Normal-Bürger/in", welche sie auch befürworten, nicht auf die Versorgung für die Abgeordneten übertragen worden ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Gründe hierfür mitteilen würden.
Werden sie bzw. Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass MdB´s sich zukünftig an ihrer Altersversorgung beteiligen ?
MdB Rente:
"Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 206 Euro im Monat.... Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit 5.570 Euro pro Monat... Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen...."
Otto-Normalbürger:
nach 5 Jahren hat man einen Rentenanspruch,für jeden Monat,welchen man vor Erreichen der Altersgrenze Rente beantragt, wird 0,3 % abgezogen. Das Rentenniveau beträgt 43%, so erhält z.B. eine Krankenschwester mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 €/Brutto, nach 40 Jahren Schichtdienst eine monatliche Rente von 786 €
Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch
Mit freundlichem Gruß
mm
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Glückwünsche zu meiner Ernennung zum
Parlamentarischen Staatssekretär.
Bundestagsabgeordnete erhalten als Altersentschädigung für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstbemessungssatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 vom Hundert und wird nach 27 Jahren erreicht. Angerechnet werden darauf Altersentschädigungen aus anderen Quellen. Darüber hinaus ist diese Altersentschädigung voll zu versteuern.
Bundestagsabgeordnete sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, unterliegen damit auch nicht ihren Regelungen. Ein Vergleich zwischen der von Ihnen genannten Krankenschwester und einem Bundestagsabgeordneten ist daher schlecht möglich.
Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen der Ansicht zu sein, dass Bundestagsabgeordnete finanziell zu gut abgesichert werden. Ein Vergleich mit dem von Ihnen zitierten „Durchschnitts“ Arbeitnehmer geht jedoch fehl. Allein im Hinblick auf die wöchentlichen Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche mangelt es an jeglicher Vergleichbarkeit. Verstehen Sie dies bitte nicht als Klage, jeder Bundestagsabgeordnete nimmt das Mandat freiwillig war, ich bitte aber darum, das in der gesamten Diskussion nicht zu vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller, MdB