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Stefan Müller
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Frage von Lukas H. •

Frage an Stefan Müller von Lukas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Müller,

traurig musste ich feststellen, dass Sie als Volksvertreter meiner neuen Heimatstadt Erlangen erst am 27.06.2013 gegen eine Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt haben.

Dass dieses Thema nicht selbstverständlich für die Demokratie in Deutschland ist, findet mittlerweile eigentlich nur noch CDU und CSU, ausgenommen einer weniger Mitglieder, die den Mut haben sich gegen diese fragwürdige Meinung der Partei zu stellen ( http://beta.abgeordnetenwatch.de/blog/2013-12-09/antikorruptions-tag-cducsu-mauert-weiter-bei-strafbarkeit-von-abgeordnetenbestechung ).

Der heutige Anti-Korruptionstag ist für viele Grund, sich noch intensiver als sonst mit dem Thema auseinanderzusetzen. So auch für mich.

In der Süddeutschen sprechen sich große Industriebetriebe wie Siemens mittlerweile offen für eine klare Regelung des Themas aus (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bestechung-von-abgeordneten-einfach-nur-noch-peinlich-1.1838887 ). Ich denke die Meinung des größten Erlanger Arbeitgebers sollte Ihnen als Erlanger Abgeordneter eigentlich wichtig sein. Wie viele Siemens Mitarbeiter sind noch mal in Erlangen stimmberechtigt?

Dass Sie mit einem "Nein" zur Verschärfung der Regeln gegen Abgeordnetenbestechung auch gegen die UN-Konvention stimmen, die Deutschland schon vor viel zu langer Zeig unterzeichnet hat, muss ich Ihnen sicherlich nicht sagen. Was mich aber interessieren würde, welche Gründe haben Sie, Herr Müller, sich gegen eine der Grundanforderungen der Demokratie, gegen die öffentliche Meinung des mit Abstand größten Arbeitgebers in ihrem Wahlkreis und gegen die unterzeichnete UN-Konvention zu stellen?

Im Voraus schon vielen Dank für ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahmann,

CDU und CSU setzen sich im Sinne der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International zeigt Deutschland auf dem 13. Platz von insgesamt 174 Plätzen.

Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN-Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, beispielsweise ihres Wahlkreises oder bestimmter Gruppierungen, wie z. B. der Gewerkschaften.

In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo eine zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo eine strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden. Das alles ist aber mit den Vorgaben der UN-Konvention nur sehr schwer in Einklang zu bringen. Den von der Opposition vorgelegten Gesetzentwürfen ist das jedenfalls nicht gelungen. So haben es mehrheitlich auch die rechtswissenschaftlichen Experten gesehen, die in der Sitzung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 17. Oktober 2012 dazu öffentlich angehört wurden. CDU und CSU haben diese Initiativen daher Ende Juni 2013 im Bundestag abgelehnt.

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erreichte den Bundestag Mitte Juni 2013 und damit zu spät für eine inhaltliche Befassung des Rechtsausschusses in der zu Ende gehenden Wahlperiode. Der Vorstoß des Bundesrates unterstreicht aber noch einmal, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten. Die parlamentarischen Beratungen werden daher in der nächsten Wahlperiode weitergehen und auch CDU und CSU werden weiter diskutieren, wie eine Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB