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Stefan Müller
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Frage von maria m. •

Frage an Stefan Müller von maria m. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

"rot-grün" hat die Rente mit 67 Jahren sowie das Absenken des Rentenniveaus beschlossen, den Antrag der Partei "die linke" zur Aussetzung der Rente mit 67 Jahren haben Sie, sowie die CSU/CDU Fraktion abgelehnt.
Daher meine Frage an Sie, als der für meinen Wahlkreis zuständigen MdB.
Warum sind diese Änderungen nicht auf die Versorgung der MdB´s - welche zu 100 % steuerfinanziert ist - übertragen worden ?

Um Altersarmut zu verhindern, werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Regelungen der MdB-Versorgung auf für die Rente von "Otto-Normal-Bürger/in" übertragen werden ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Mit freundlichen Gruß
mm

zur Info:
* die Information zu der MdB-Versorgung habe ich von der web-site des "Bund der Steuerzahler",
* die Berechnungen zu den Rentenzahlungen habe ich von der web-site von Albrecht Müller, den "nachdenkseiten"
* da ich Gewerkschaftsmitglied bin, unterstütze ich die Position/Kritik des DGB´s zur Rente mit 67 Jahren, veröffentlicht auf der web-site : http://www.ichwillrente.net/weitere-themen/rente-mit-67-stoppen/

"...Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 206 Euro im Monat. ....
Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit 5.570 Euro pro Monat. ....
Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen...."
http://www.steuerzahler.de/Abgeordnetenbezuege/8692c9972i1p525/

bei 43%, erhält z.B. eine Krankenschwester mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 €/Brutto, nach 40 Jahren Schichtdienst eine monatliche Rente von 786 €
bei 51 % sind es nach 40 Jahren Schichtdienst, 932 € Rente,
http://www.nachdenkseiten.de/?p=14316

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Müller,

die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters durch die Rente mit 67 ist eine Antwort auf die demografische Entwicklung und ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung wirken sich negativ auf das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern aus. Außerdem ist durch den Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter bereits ab ca. 2015 bis 2020 mit einem spürbaren Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen.

Ohne die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters droht ein dramatischer Anstieg der Staatsschulden mit massiven Lasten für künftige Generationen. Die „Rente mit 67“ stellt die Weichen, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Belastungen generationengerecht zu verteilen.

Im Schnitt bezieht ein Deutscher 19 Jahre Rente. Seit 1995 hat sich die Bezugsdauer um mehr als drei Jahre verlängert; im Vergleich zu 2011 ist die Rentenbezugsdauer um sechs Monate angestiegen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 um einen Monat pro Jahr führt daher nicht zu einer Schmälerung der Rentenbezugsdauer. Wichtig ist: Wer 45 Beitragsjahre hat kann mit 65 weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen. Das trifft auf einen Großteil der Versicherten zu, insbesondere zum Beispiel auf diejenigen die schon früh in die Lehre gegangen sind und das gesamte Erwerbsleben hindurchgearbeitet haben.

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet hat. Die Rente mit 67 wurde bereits für Bundestagsabgeordnete übernommen. Und zwar nicht schrittweise steigend nach Geburtsjahr, sondern sofort.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller MdB