Frage an Stefan Müller von Davyd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mueller,
ich möchte hiermit meinen Unmut zum geplanten"Entwurf des siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtes" zum Ausdruck bringen!
Nicht nur das hier eine Beschneidung der Informationsvielfalt und der innovativen Medien stadtfinden soll, nein es schadet zudem nachhaltig der "deutschen Wirtschaft"
und letztlich wäre dies ein Schritt in die falsche Richtung; Der mündige Bürger hat ein Recht auf Information, gerade in der heutigen Zeit des Internets....
Bereits vor der Lesung hatte der Gesetzentwurf mitunter harsche Kritik erfahren. So sprachen sich nicht nur sämtliche Jugendorganisationen der politischen Parteien gegen das Vorhaben aus, da es keine Schutzlücke gebe. Auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sowie eine Reihe namhafter Unterstützer bezeichneten die Neuregelung in einer Stellungnahme als "nicht durchdacht".
der aktuelle Verfahrensstand, endet letztlich zur 1. Lesung am 29.11.2012
hierzu erbitte ich aktuelle Informationen
mit freundlichen Grüßen
Davyd Stötzner
Sehr geehrter Herr Stötzner,
mit der geplanten Gesetzesänderung soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geschaffen werden, um den Schutz der Presseerzeugnisse und ihre Verwertung im Internet zu verbessern. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht werden nicht nur die kreativen, sondern auch die organisatorischen und unternehmerischen Leistungen anerkannt und zugleich geschützt.
Dabei ist uns bewusst, dass dies auch Auswirkungen auf die anderen im Markt befindlichen Akteure -- wie beispielsweise die Anbieter von Internet-Suchmaschinen -- haben kann. Daher sieht der Gesetzentwurf bereits eine Reihe von Regelungen vor, die für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen sorgen. So soll beispielsweise das Recht nach einem Jahr erlöschen, reine Verlinkungen sollen weiterhin kostenlos bleiben und auch die Zitierfreiheit soll gewahrt bleiben. Zudem soll das Recht ausschließlich auf die Nutzung von Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken Anwendung finden. Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht werden dagegen ausdrücklich nicht erfasst.
Sollte sich im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens dennoch ein Änderungsbedarf am Gesetzentwurf herausstellen, werden wir diesen selbstverständlich ergebnisoffen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller